Destinationen Reisevertrieb

EU-Impfnachweis nur neun Monate lang gültig

Reisebüro-Mitarbeiter sollten ihre Kunden darauf hinweisen, dass der EU-Impfnachweis neun Monate nach der zweiten Impfung ausläuft. Er wird dann nicht mehr für eine Reise ins Ausland anerkannt, wie die EU-Kommission nun beschlossen hat. Die Regelung tritt ab dem 1. Februar 2022 in Kraft, sofern einzelne EU-Länder nicht noch Widerspruch dagegen einlegen.

Reisende sollten sich also frühzeitig um eine Auffrischungsimpfung kümmern, um ihren Urlaub auch tatsächlich antreten zu können. Nach einer Booster-Impfung und dem Einlesen des entsprechenden QR-Codes beispielsweise in die Corona-Warn-App verlängert sich die Gültigkeit des Nachweises – für wie lange, steht allerdings noch nicht fest.

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