Hotels

Bettensteuer ist rechtens

Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine so genannte Bettensteuer verlangen. Diese sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richter wiesen damit Verfassungsbeschwerden von Hoteliers aus Bremen, Hamburg und Freiburg zurück, wie die „Tagesschau“ berichtet.

Die Steuer belaste die betroffenen Betriebe nicht übermäßig, und die Länder seien auch befugt, entsprechende Gesetze zu erlassen, heißt es in der Urteilsbegründung (Az. 1 BvR 2868/15). Eine Bettensteuer für berufliche Übernachtungen sei im Übrigen ebenfalls verfassungsgemäß, so die Karlsruher Richter. Bislang beschränkt sich die Abgabe auf touristische Übernachtungen.