Kreuzfahrten

Phoenix: Entschädigung für „Traumschiff“-Dreh

Veranstalter Phoenix Reisen muss zwei Passagieren des „Traumschiffs“ Amadea eine Entschädigung in Höhe von 1.022,76 Euro zahlen, weil die sich von Dreharbeiten an Bord gestört fühlten. Das Amtsgericht Bonn gab ihrer Klage auf Reisepreisminderung in Höhe von 20 Prozent statt.

Entscheidend war dabei, dass die Kunden vor ihrer Urlaubsreise nicht über die Dreharbeiten informiert worden waren. Während der Kreuzfahrt waren öffentliche Bereiche des Schiffes – vor allem das Promenadendeck – immer mal wieder gesperrt worden. Außerdem hatte sich das Ehepaar durch die Drehanweisungen per Megafon gestört gefühlt.

Dazu urteilte das Gericht, dass es zum Vertrag einer ordnungsgemäßen Reise gehöre, dass Passagiere jederzeit alle Freizeitmöglichkeiten an Bord nutzen könnten. Einschränkungen, etwa durch die Absperrung des Promenadendecks für die Dreharbeiten, seien ein Reisemangel und müssten nicht hingenommen werden (Az: 111 C 423/15).
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