Kreuzfahrten

ERV: Versicherung für Kreuzfahrer

Der Versicherer ERV bietet einen neuen „Kreuzfahrt-Schutz“ an, der im Falle von verspäteter Anreise, Seekrankheit, entgangenen Landausflügen oder verzögerter Gepäckbeförderung greift. Der Baustein kann sowohl zu Einmal-Versicherungen, wie dem „Rundum-Sorglos-Schutz“ und der Reiserücktritts-Versicherung, als auch zu einigen Jahres-Policen hinzu gebucht werden. Die Prämie beträgt für Einzelpersonen 20 Euro, für Familien 40 Euro.

Passagiere, die bei einer Windstärke bis sechs Beaufort seekrank werden, erhalten 50 Euro pro 24 Stunden, die durchgängig auf der Krankenstation oder in der Kabine verbracht werden. Pro Person und Reise werden maximal 250 Euro erstattet. Dieselben Konditionen gelten bei anderweitigen Erkrankungen an Bord.

Kann ein Passagier wegen Krankheit oder eines Unfalls nicht an einem gebuchten Landausflug teilnehmen, übernimmt die ERV die Stornogebühren bis maximal 500 Euro pro Person oder 1.000 Euro pro Familie und Reise.

Falls der Passagier bei der Reise zum Einschiffungshafen das Schiff versäumt, zahlt der Versicherer die Weiterreise zum nächstmöglichen Hafen und die Unterkunft bis 1.500 Euro (zusammen mit den Leistungen aus der Reiseabbruch-Versicherung). Voraussetzung ist, dass sich bei der Hinfahrt zum ersten Hafen ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden verspätet.

Sollte das Gepäck verzögert befördert und deshalb nicht mit an Bord genommen werden, übernimmt die ERV die Auslagen für Ersatzkäufe bis zu 250 Euro pro Person. Kunden mit Rundum-Sorglos-Schutz erhalten zusätzlich bis zu 250 Euro aus der Gepäckversicherung.