Verkehr

Lufthansa verlängert Kulanz bei Umbuchungen

Die Airlines der Lufthansa Group haben ihre Kulanzregelungen aktualisiert. Demnach können Flug-Tickets bei Neubuchungen zwischen dem 20. April und dem 15. Mai 2020 einmalig kostenfrei umgebucht werden, heißt es in einer Mitteilung an den Vertrieb. Dies gelte sowohl für gestrichene als auch nicht gestrichene Flüge.

Sollte der Flug ausfallen, können Reisebüros für Kunden, die ihr neues Reisedatum bereits kennen, Umbuchungen innerhalb von 14 Tagen nach Flugstreichung im Rahmen der Flight Irregularity Policy von Lufthansa, Austrian Airlines und Swiss sowie der SN-INVOL-Regeln von Brussels Airlines vornehmen.

Falls der neue Flugtermin noch nicht klar ist, kann bis zum 31. August 2020 gebührenfrei umgebucht werden. Wie bisher bleibt es bei einem Reiseantritt bis zum 31. Dezember 2020 beim Kundenrabatt von 50 Euro sowie für Reisebüros bei einem Bonus von zehn Euro pro umgeschriebenem Ticket.

Auch Passagiere, deren Flug nicht gestrichen wurde, können einmalig ohne Umbuchungsgebühr umbuchen. Dabei muss die Änderung vor dem ursprünglich geplanten Reiseantritt erfolgen und der neue Flug bis spätestens 30. April 2021 angetreten werden.

Zusätzlich sind bei Lufthansa, Austrian, Swiss, Brussels und Air Dolomiti bereits seit Anfang April 2020 sämtliche Tarife über alle Vertriebskanäle umbuchbar.

Weiterhin gut zu wissen für Reisebüros: Die LH-Gruppe hat gemeinsam mit Direct-Connect-Anbieter Farelogix sowie den GDS Galileo und Sabre Lösungen erarbeitet, wie die Ermäßigung (bei Aufzahlungen) beziehungsweise Gutschrift von 50 Euro bei Umbuchungen/Umschreibungen angewandt werden kann. Die entsprechenden Guidelines sollen in den nächsten Tagen zur Verfügung gestellt werden.

Die aktuellen Kulanzregelungen im Überblick finden Sie hier