Reisevertrieb

Reisesicherungsfonds: Konsortium erhält Zuschlag

Der Staat soll künftig nicht mehr für Veranstalterinsolvenzen geradestehen. Vom 1. November an greift der neue Reisesicherungsfonds

Der Staat soll künftig nicht mehr für Veranstalterinsolvenzen geradestehen. Vom 1. November an greift der neue Reisesicherungsfonds. Foto: Oleg Elkov/iStockphoto

Zum 1. November startet die Absicherung der Kundengelder über den so genannten Reisesicherungsfonds. Nachdem lange unklar war, wer diesen betreiben soll, hat das Bundesjustizministerium heute den Zuschlag an die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) erteilt.

DRV als größter Gesellschafter

Die Gesellschaft ist ein Konsortium aus verschiedenen Mitgliedern, deren größtes der Deutsche Reiseverband ist. Der DRV hält 78 Prozent der Anteile am Reisesicherungsfonds, die Allianz selbständiger Reiseunternehmen (ASR) zwei Prozent, das Forum Anders Reisen fünf Prozent, der Internationale Bustouristik Verband (RDA) zehn Prozent und der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) fünf Prozent.

In einer aktuellen Mitteilung des DRV heißt es, die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH zeige sich offen für weitere Gesellschafter. Dies können alle Verbände sein, „die Anbieter von Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen repräsentieren“. Alleiniges Ziel des Fonds sei es, „den Schutz der Reisenden im Fall einer Insolvenz umfassend sicherzustellen“.

Cook-Pleite als Auslöser

Dass die Absicherung der Kundengelder neu geregelt werden musste, zeigte sich spätestens nach der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook im Herbst 2019. Damals hatte sich herausgestellt, dass eine reine Versicherungslösung mit einer auf 100 Millionen Euro pro Jahr und Versicherer gedeckelten Versicherungssumme nicht ausreicht, wenn es tatsächlich einen der großen Anbieter erwischt. Der Staat musste einspringen, um den im Pauschalreiserecht verankerten Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises einzulösen.

„Wir sind uns der Verantwortung für die Branche bewusst. Mitten in der Corona-Pandemie ist die bessere Absicherung der Reisenden eine wirtschaftliche Herausforderung für die überwiegende Mehrheit der Reiseunternehmen. Der Zusammenschluss der Verbände verfolgt das Ziel, die bestmögliche Absicherung, die sich aus dem gesetzlichen Auftrag ergibt, zu möglichst geringen Verwaltungskosten zu erbringen. Im Mittelpunkt steht dabei der Verbraucherschutz. Die zu diesem Zweck gegründete DRSF GmbH bekennt sich klar zu dieser Verpflichtung“, heißt es von den neuen Gesellschaftern des Fonds.

Beirat wird noch gesucht

Die GmbH steht unter der Aufsicht des Bundesjustizministeriums. Noch zu bestimmen ist ein bis zu elfköpfiger Beirat, der die Geschäftsführung unterstützt. Dessen Mitglieder sollen die Interessen von Verbrauchern, Bund und Ländern sowie der Reisewirtschaft vertreten. Geschäftsführer des DRSF sollen Thomas Schreiber und Andreas Gent werden. Schreiber kommt aus dem Bereich Asset- und Fondsmanagement, Gent aus der Versicherungswirtschaft.

Vom 1. November an müssen alle Reiseveranstalter mit einem Jahresumsatz von mindestens zehn Millionen Euro einen am Umsatz orientierten Betrag in den Fonds einzahlen. Bis Oktober 2027 soll der Fonds auf 750 Millionen Euro angewachsen sein. Aus diesem Topf sollen dann die Kundengelder im Fall einer Veranstalterinsolvenz ausgezahlt werden. In der Anfangsphase wird der Staat für eventuell fehlende Summen einspringen.

Kleinere Veranstalter mit einem jährlichen Umsatz zwischen drei und zehn Millionen Euro können selbst entscheiden, ob sie in den Fonds einzahlen oder ihre Kundengelder lieber wie gehabt über ein Versicherungsunternehmen absichern lassen möchten.