Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zieht gegen fünf deutsche Fluggesellschaften vor Gericht, weil sie deren Zahlungsbedingungen für rechtswidrig hält. Klagen wurden gegen Air Berlin, Condor, Germania, Lufthansa und TUI Fly eingereicht.
Die Verbraucherschützer bemängeln, dass bei jeder Flugbuchung der volle Preis sofort gezahlt werden muss, auch wenn der Reisetermin noch Monate entfernt ist. Für angemessen halten sie wie bei Pauschalreisen lediglich eine Anzahlung, der Restbetrag sollte frühestens 30 Tage vor Abflug fällig werden. Eine Anzahlungspflicht sei aber auch nur dann akzeptabel, wenn die Airlines eine Insolvenzabsicherung vorweisen könnten, wie sie bei Reiseveranstaltern verbindlich ist.
Die Fluggesellschaften waren in dieser Sache im Mai von der Verbraucherzentrale abgemahnt worden. Auf das Ultimatum zur Änderung ihrer Geschäftsbedingungen hatten sie jedoch nicht reagiert.
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