Reisevertrieb

Hanse Merkur zahlt bei Kurzarbeit

Bei der Reiserücktrittskostenversicherung der Hanse Merkur ist nun auch Kurzarbeit als Rücktrittsgrund inbegriffen. Dies gilt für alle Neuabschlüsse bis zum 30. Juni im „Vier- und Fünf-Sterne-Premium-Schutz“.

Der Reiseversicherer hat im vergangen Jahr nach eigenen Angaben erstmals Prämieneinnahmen in Höhe von mehr als 100 Millionen Euro erzielt. Dies entspricht gegenüber 2007 einer Steigerung von 5,3 Prozent.
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