Reisebüros sind wieder einmal Opfer einer Abmahnwelle: Ein Leipziger Anwalt verschickt im Namen der R+S Reisen & Schlafen GmbH aus Hamburg Abmahnungen an Reisebüros und andere Unternehmen der Reisebranche wegen Fehlern auf deren Web-Auftritten. Abgemahnt werden etwa ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum und mangelnde Angaben bei den Datenschutzrichtlinien.
Wie sollen Reisebüros reagieren? Julia Thöle, Rechtsanwältin von der Kanzlei Beiten-Burkhardt, rät: „Unterschreiben Sie zunächst nichts und zahlen Sie bloß nicht sofort.“ Sie empfiehlt, das Schreiben von einem Anwalt prüfen zu lassen. Manche Forderungen seien berechtigt, andere nicht.
„Abmahnwellen haben meist einen faden Beigeschmack“, so Thöle. Reisebüros, die davon nicht betroffen sind, rät sie trotzdem, die eigene Website zu kontrollieren. „Spätestens jetzt sollten alle Reisebüro-Inhaber ihren Web-Auftritt auf Fehler überprüfen.“ Ein fehlendes Impressum könne schnell ergänzt werden. Sie erwartet, dass mit dem Start des neuen Pauschalreiserechts am 1. Juli weitere Abmahnungswellen auftreten.
Abmahnungen können teuer werden. Bei den aktuellen Abmahnungen werden Streitwerte von 20.000 Euro aufgerufen. Die zu zahlenden Kosten belaufen sich auf rund 1.000 Euro. Und manche Reisebüros haben gleich mehrere Abmahnungen erhalten.
Rechtsanwältin Thöle arbeitet unter anderem mit dem Reisebüro-Verband VUSR zusammen. Mitglieder dieses Verbandes können, falls sie abgemahnt wurden, kostenlos eine Rechtsprüfung vornehmen lassen. Dazu sollte das Schreiben an den Verband geschickt werden. Die Adresse lautet info@vusr.de.
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