Reisevertrieb

DRV: Merkblätter zum Datenschutz

Am 25. Mai tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Reisebüros haben also nur noch etwa zwei Wochen Zeit, ihre Prozesse im Umgang mit personenbezogenen Daten den neuen Regeln entsprechend anzupassen.

Der Deutsche Reiseverband hat nun das achte Merkblatt zum Thema herausgebracht. Es widmet sich der neuen Bestimmung der Dokumentationspflicht mit der Frage: „Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis?“.

Alle Merkblätter zur DSGVO sowie weitere Hinweise und Checklisten können DRV-Mitglieder passwortgeschützt unter www.drv.de im Bereich Datenschutz abrufen.