Reisevertrieb

Counter-Tipp: Das muss ins Website-Impressum

Mithilfe der Checkliste bekommen Reisebüros nun hoffentlich keine Abmahnungen bezüglich ihres Impressums

Mithilfe der Checkliste bekommen Reisebüros nun hoffentlich keine Abmahnungen bezüglich ihres Impressums. Foto: Pablo_K/istockphoto

Mithilfe der Checkliste bekommen Reisebüros nun hoffentlich keine Abmahnungen bezüglich ihres Impressums

Mithilfe der Checkliste bekommen Reisebüros nun hoffentlich keine Abmahnungen bezüglich ihres Impressums. Foto: Pablo_K/istockphoto

Nach dem kürzlich ein Anwalt Reisebüros aufgrund fehlerhafter oder fehlenden Impressums auf deren Internet-Auftritten abgemahnt hatte, erreichten touristik aktuell einige Anrufe und E-Mails von besorgten Agenturen. Mehr zum Thema lesen Sie hier. Die Reisebüro-Inhaber wünschten sich eine Checkliste für die Erstellung eines korrekten Impressums für den Web-Auftritt.

Wir haben uns deshalb Hilfe bei einer Expertin geholt: Julia Thöle, Rechtsanwältin der Kanzlei Beiten-Burkhardt, die auch den Reisebüro-Verband VUSR juristisch berät, hat die wichtigsten Fakten zum Thema aufbereitet.

Die Impressum-Checkliste mit sieben elementaren Punkten finden Sie hier.