Reisevertrieb

Neues Reiserecht: Ab jetzt gilt´s!

Das neue Reiserecht ist seit 1. Juli geltendes deutsches Recht

Das neue Reiserecht ist seit 1. Juli geltendes deutsches Recht. Foto: 8vFanI/istockphoto

Jahrelang wurde diskutiert, geschimpft und gehadert. Monatelang wurde geschult. Ab jetzt gilt´s: Mit dem heutigen Montag wird das neue Pauschalreisegesetz im stationären Reisevertrieb zur täglichen Praxis. Das heißt: Bei Pauschalreisen und verbundenen Reiseleistungen, die in einer Buchung abgewickelt werden, erhält der Kunde ab sofort ein Formblatt, das ihn ausführlich über die Reiseform und ihre Sicherheiten informiert.

Und das ist gar nicht so schlecht: „Letztlich bekommt der Kunde mehr Klarheit, welche Reiseleistung er bucht“, sagt Michael Buller, Vorstand des Verbands Internet Reise Vertrieb (VIR). Dies stärke das Vertrauen gegenüber den touristischen Anbietern. Die „gewillkürte Pauschalreise“

Das muss sich allerdings erst noch zeigen. Denn viele Dinge sind bei dem oft als Bürokratiemonster gescholtenen Gesetz noch unklar und könnten für mächtig Verwirrung sorgen.

Dazu gehört die so genannte gewillkürte Pauschalreise, wie sie von FTI und einigen Mittelständlern gehandhabt wird. Während TUI, Thomas Cook, DER Touristik und Schauinsland Einzelleistungen mit Mehrwertpaketen versehen und somit zumindest in eine halbwegs juristisch gesicherte Pauschalreise umwandeln, machen Veranstalter wie Ameropa, Olimar und eben FTI Bausteine ohne Zusatzleistung zur Pauschalreise.

Bentour geht einen anderen Weg: Zwar sichere man über die Swiss Re Einzelleistungen gegen Insolvenz ab, zu einer Pauschalreise würden sie dadurch aber nicht, betont Geschäftsführer Deniz Ugur. Deshalb sei etwa bei Hotel-only-Buchungen über Bentour kein Formblatt nötig.

Der Hinweis ist deshalb wichtig, weil das Thema gewillkürte Pauschalreisen nicht nur bei den Versicherern umstritten ist: „Da die gewillkürte Pauschalreise nicht im Gesetz vorgesehen ist, ist grundsätzlich nicht klar, ob sie rechtlich überhaupt möglich ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können“, sagt etwa Solamento-Chef Sascha Nitsche und ergänzt: „Was passiert beispielsweise bei der Kombination mehrerer gewillkürter Pauschalreisen?“

Auch Rechtsanwältin Julia Thöle von der Düsseldorfer Kanzlei Beiten Burkhardt ist skeptisch: „Es gibt kein passendes Informationsblatt zu gewillkürten Pauschalreisen. Reisevermittler müssten den Kunden zusätzlich zu den Informationen aus dem Formblatt zur Pauschalreise eigentlich darüber belehren, dass kein rechtlicher Zusammenhang zwischen mehreren gemeinsam gebuchten Reiseleistungen besteht.“ Bedarf zur Nachjustierung

RTK-Chef Thomas Bösl warnt unterdessen davor, die Nerven zu verlieren. Insgesamt gesehen sei die Branche „sehr gut“ gerüstet für das neue Reiserecht. Zwar werde es „an der ein oder anderen Stelle“ Bedarf zur Nachjustierung geben, erwartet er. Doch das rechtfertige nicht, „ständig neue Probleme zu kreieren und zusätzlich Verwirrung zu stiften“, kritisiert Bösl unter anderem die von Bewotec-Chef Bernhard Koller angestoßene Diskussion, wann die Formblätter auszugeben seien (den jüngsten Stand dazu lesen Sie hier).
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