Reisevertrieb

Mehrwertpaket: „Wir stehen zur Verantwortung“

Die großen Veranstalter sichern den Reisebüros zu, durch das Vermitteln von Einzelleistungen plus Mehrwertpaket juristisch keine Nachteile zu haben

Die großen Veranstalter sichern den Reisebüros zu, durch das Vermitteln von Einzelleistungen plus Mehrwertpaket juristisch keine Nachteile zu haben. Foto: pixabay

Nach den positiven Antworten von TUI und Schauinsland-Reisen auf den Musterbrief des Reisebüro-Verbandes VUSR haben sich nun auch DER Touristik und Thomas Cook im Sinne der Reisebüros geäußert. Man halte die Praxis für rechtmäßig, „Einzelleistungen durch Kombination mit unserem Mehrwert-Paket als Pauschalreisen zu behandeln“, heißt es etwa von DER Touristik. Noch wichtiger ist der zweite Satz: „Für etwaige rechtliche Konsequenzen, die sich aus dieser Einschätzung ergeben, stehen wir natürlich in der Verantwortung.“

Thomas Cook betont, dass man mit der Kombination einer Nur-Hotel-Buchungen mit dem Mehrwert-Paket des Konzerns „eine weitere Art der Pauschalreise“ geschaffen habe. Dabei handele es sich nicht um eine „gewillkürte Pauschalreise, sondern um eine Pauschalreise im Sinne des Gesetzes“, heißt es aus Oberursel.

Insofern bestehe für diese Pauschalreise – wenn sie ordnungsgemäß vermittelt wurde – „ebenso wenig ein Haftungsrisiko wie bei der Vermittlung anderer Reisen von Thomas Cook“. Die Nur-Hotel-Buchung mit dem Sunny Heart-Paket werde Reisebüros „keine Risiken, sondern neue Vermittlungschancen eröffnen“, da damit eine „größtmögliche Sicherheit für den Kunden“ verbunden sei.

Ziel des VUSR war es, mit der Aktion die Rechtssicherheit der Reisebüros beim Vermitteln von Einzelleistungen plus Mehrwertpaket zu verbessern. Dies wird zurzeit von TUI, Thomas Cook, DER Touristik und Schauinsland angeboten, ist aber juristisch umstritten.

VUSR-Rechtsanwalt Hans-Josef Vogel fürchtete unter anderem Nachteile für Reisebüros, „die durch die falsche Klassifizierung des Produktes“ entstehen könnten. Denn Pakete dieser Art seien im Gesetz nicht erwähnt. Mit den jetzt abgegebenen Statements der Veranstalter sieht er die Reisebüros rechtlich auf der sicheren Seite, sollte es einmal zu einem Gerichtsprozess kommen.

Die Reaktion von TUI und Schauinsland lesen Sie hier.