Reisevertrieb

Wann brauchen Reisebüros Insolvenzschutz?

Björn Schreier berät als Fachanwalt unter anderem die Reisebüros und die Zentrale der Kooperation RTK

Björn Schreier berät als Fachanwalt unter anderem die Reisebüros und die Zentrale der Kooperation RTK. Foto: privat

Das neue Pauschalreiserecht sorgt weiter für Verunsicherung. Ein Knackpunkt, der den Reiseverkäufern Sorgenfalten bereitet, ist der Insolvenzschutz. Wann braucht ein Reisebüro einen solchen?
Laut Björn Schreier, Fachanwalt für Handelsrecht bei der Northeimer Kanzlei Kappuhne Schreier Herbote, benötigt ein Reisebüro die Insolvenzabsicherung ab sofort in zwei Fällen.

1. Wenn es nach dem neuen Reiserecht zum Veranstalter wird.
2. Wenn es verbundene Reiseleistungen vermittelt und dabei mit Agenturinkasso arbeitet, also selbst Kundengelder kassiert. „Dann ist der Kunde abgesichert für den Fall, dass das Büro insolvent wird und die Gelder deshalb nicht an die Leistungsträger weitergeleitet werden“, erläutert er. Allerdings greife der Schutz nicht, wenn der Leistungsträger zahlungsunfähig beziehungsweise insolvent werde. „Das verwechseln viele.“

Den Abschluss einer Versicherung können Reisbüros laut Schreier umgehen, indem sie Agenturinkasso unterlassen oder ein insolvenzfestes Treuhandkonto einrichten. „Doch das ist in der Regel teurer als eine Insolvenzschutz-Versicherung.“

Wenn Reisebüros beim Buchen von Pauschalreisen Kundengelder annehmen, so benötigen sie laut Schreier grundsätzlich keinen eigenen Insolvenzschutz. Damit stimmt er mit den Aussagen anderer Juristen, etwa der Kanzlei Beiten Burkhardt, überein.

Der Grund für diese reichlich unlogische Tatsache: „Im Gesetz ist festgelegt, dass das Büro bei Pauschalreisen berechtigt ist, die Gelder anzunehmen“, erklärt Schreier. Das heißt, wenn der Kunde das Geld angewiesen habe, das Büro jedoch Pleite gehe, könne sich der Veranstalter nicht herausreden, dass das Geld nicht gezahlt worden sei. „Das ist das Risiko des Veranstalters, wenn das Agenturinkasso nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.“

Ob die jetzigen Regelungen des Reiserechts angesichts vieler neuer Haftungsgefahren für die Reisebüros sinnvoll sind, will Schreier nicht beurteilen. Fakt sei, dass es an diversen Stellen Klärungsbedarf gebe.
Zudem wäre es aus seiner Sicht wichtiger, vor allem Flüge gegen Insolvenz der Airline abzusichern. „Das ist viel praxisnäher als die Erfindung eines Insolvenzschutzes für Reisebüros bei verbundenen Reiseleistungen“, meint Schreier. Immerhin gebe es dafür aber bereits Lösungen einiger Anbieter auf freiwilliger Basis.

 
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