Reisevertrieb

Neues Reiserecht: VUSR will juristisches Gutachten

Der VUSR will mit einem Gutachten für Durchblick beim neuen Reiserecht sorgen. Foto: AndreyPopov/istockphoto

Der VUSR will mit einem Gutachten für Durchblick beim neuen Reiserecht sorgen. Foto: AndreyPopov/istockphoto

Das neue Pauschalreisegesetz sorgt für großen Trubel in den Agenturen. Der Reisebüro-Verband VUSR will jetzt für mehr Klarheit sorgen und plant ein Gutachten. Dieser Schritt ist laut dem Verband aufgrund der vielen Irritationen und Diskrepanzen zwischen Gesetz und Willen manches Reiseveranstalters sowie des logischen Menschenverstands nötig. Das Gutachten wird vom Rechtsanwalt Hans-Josef Vogel von der Kanzlei Beiten-Burkhardt erstellt und soll beim Vertrieb für Sicherheit und Aufklärung sorgen.

Marija Linnhoff, VUSR-Vorsitzende, meint dazu: „Keiner könnte die Frage, wie verhält sich der Vertrieb im Hinblick auf den Paragrafen 651 besser beantworten als Professor Vogel.“ Der Paragraf des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erläutert die vertragstypischen Pflichten beim Pauschalreisevertrag. Das Gutachten soll spätestens Anfang August erstellt sein.

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