Reisevertrieb

Reiserecht: Für Reisebüros gilt, was Veranstalter sagen

Eins plus eins ist nicht immer zwei: Beim neuen Reiserecht sind viele Dinge noch juristisch ungeklärt

Eins plus eins ist nicht immer zwei: Beim neuen Reiserecht sind viele Dinge noch juristisch ungeklärt. Foto: marrio31/istockphoto

Anbieter so genannter Mehrwertpakete müssen sich etwas einfallen lassen, wenn sie mit ihnen auch künftig Einzelleistungen zur Pauschalreise machen wollen. Davon ist der Reiserechtsexperte Ernst Führich überzeugt. 

Der Jurist folgt damit der Argumentation von Versicherern wie der Swiss Re und dem Deutschen Reisepreis Sicherungsschein (DRS), aus deren Sicht Mehrwertpakete keine vollwertige touristische Leistung sind. Die ist aber erforderlich, damit in Kombination mit einer weiteren touristischen Leistung eine Pauschalreise entsteht.

Die einzige Lösung aus Sicht von Führich ist, dass sich die betroffenen Veranstalter mit ihren Versicherern auf eine neue Versicherungsleistung verständigen, wie es etwa Bentour mit der Swiss Re gemacht hat. Die Insolvenzabsicherung müsste dann außerhalb des gesetzlichen Schutzschirms für Pauschalreisen in Höhe von 110 Millionen Euro pro Versicherer erfolgen.

In dem Zuge müsste dann auch geklärt werden, welches Formblatt in diesem Fall auszuhändigen ist. Zurzeit empfehlen TUI, DER Touristik, Thomas Cook und Schauinsland-Reisen bei der Kombination Einzelleistung plus Mehrwertpaket das Formblatt Pauschalreise. Dies hat juristisch jedoch seine Tücken.

Obwohl deren Folgen unabsehbar sind, sollten sich Reisebüros an die Vorgaben der Veranstalter halten, empfiehlt Reiserechtsexperte Führich. „Sie müssen so verkaufen, wie es der Handelsherr gegenüber seinen Handelsvertretern sagt“, lautet die klare Ansage.