Nachdem die Reisebüro-Kooperation Schmetterling aufgrund der vielen Abmahnungen der RS Reisen & Schlafen GmbH für ihre Agenturen bereits in Aktion getreten ist (Details dazu finden Sie hier), zieht jetzt der Reiseverband DRV nach. Unter Beteiligung mehrerer auf das Wettbewerbsrecht spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien versucht der Verband, der RS Reisen & Schlafen Gmbh aus Hamburg eine „missbräuchliche Abmahnungstätigkeit“ nachzuweisen.
So gebe es Anzeichen, dass es sich bei den Hamburger Abmahnern um ein Unternehmen handele, das nicht im Wettbewerb zu den abgemahnten Reisebüros stehe. Agenturen, die bereits abgemahnt wurden, sollten von Rechtsanwalt Pollack, der für RS die Abmahnungen verschickt, Nachweise sowohl zur aktuellen gewerblichen Tätigkeit von RS als auch zum Bestehen eines Wettbewerbsverhältnissens zwischen RS und den abgemahnten Büros zu fordern. Abmahnungen sollten zunächst zurückgewiesen werden.
Wenn Reisebüros bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, sollten sie überlegen, ob sie diese anfechten oder kündigen. Der DRV weist zudem darauf hin, dass berechtigte Mängel – wie etwa ein fehlender Link auf die Online-Schlichtungsstelle (OS-Plattform) oder ein fehlerhaftes Impressum – schnellstmöglich beseitigt werden müssen.
Wie ein Impressum auf der Online-Präsenz eines Reisebüros auszusehen hat, hat touristik aktuell für Reiseverkäufer in einem Artikel zusammengestellt (siehe hier).