Reisevertrieb

Unlauterer Wettbewerb: Platz vier für die Touristik

Abmahnungen kommen nicht nur von Agenturen, die damit auf trickreiche Art Geld verdienen wollen

Abmahnungen kommen nicht nur von Agenturen, die damit auf trickreiche Art Geld verdienen wollen. Foto: ollo/ istockphoto

Die Gesundheitsbranche gibt den Ton an, gefolgt vom Handwerk und diversen Versteigerungsplattformen. Aber auch die Tourismusbranche ist ein Star beim Thema unfairer Wettbewerb: Exakt 718 Abmahnungen wurden im vergangenen Jahr durch die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg an touristische Unternehmen verschickt.

Aktuelles Topthema ist die Schleichwerbung. Und das hat mit dem Boom der sozialen Netzwerke zu tun: „Die Unternehmen investieren massiv in Influencer. Das ist ein richtiger Hype“, sagt Reiner Münker, Geschäftsführer des Vereins zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs im hessischen Bad Homburg. Das Problem: Je größer der Einfluss von Influencern wird, umso mehr wächst das Verlangen der Firmen, sie im Gegenzug für geschickt platzierte, aber nicht markierte Werbung zu bezahlen. Im Auftrag ihrer Mitglieder hat die Wettbewerbszentrale inzwischen einen Leitfaden zum Thema entwickelt. „Unternehmen müssen wissen, dass sie mit in der Haftung sind“, so Münker.

Unzulässige Werbung ist nur eines von Hunderten von Themen, die jährlich in Bad Homburg aufschlagen. Allein 2017 wurde der Verein über alle Branchen hinweg auf rund 10.000 vermeintliche Verstöße gegen fairen Wettbewerb aufmerksam gemacht. Rund sieben Prozent der Abmahnungen enden in einem Gerichtsverfahren. Aus den daraus folgenden Vertragsstrafen hat der Verein 2017 rund eine halbe Million Euro eingenommen. Diese Summe könnte 2018 durchaus größer werden – auch durch die Touristik. Dies hat nicht nur mit Themen wie Datenschutzverordnung und Reiserecht zu tun, sondern auch mit dem anhaltend scharfen Konkurrenzkampf innerhalb der Branche.

In erster Linie geht es dabei um die Buchungs-Tools von Reiseportalen und Sternemogeleien bei Hotels, aber auch um das direkte Ansprechen von Reiseverkäufern durch Buchungswettbewerbe. Diese stellen aus Sicht der Wettbewerbshüter eine „unsachliche Einflussnahme dar, die das Kundenrecht auf sachgerechte Beratung“ gefährde.

Münker ist sich bewusst, dass die 23 Rechtsanwälte der Wettbewerbszentrale mitunter „etwas päpstlicher sind als der Papst“. Dafür könnten Unternehmen aber auch davon ausgehen, „dass sie mit uns auf Nummer sicher gehen“. Dies sei gerade im Hinblick auf das neue Datenschutzrecht wichtig. Denn juristisch sei dabei vieles unklar: In dem novellierten Gesetz seien „Urteile erforderlich, damit Unternehmen wissen, was sie dürfen und was nicht“.

Der Wettbewerbszentrale gehören mehr als 800 Verbände und 1.200 Unternehmen an. Aus der Touristik gehören unter anderem der DRV, der ASR, TUI, DER Touristik, Thomas Cook, FTI und Lufthansa dazu.

 
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