Reisevertrieb

Neues Reiserecht: Scharfe Kritik von Bundespolitiker

Ist unzufrieden mit der Umsetzung des neuen Pauschalreiserechts: Marcel Klinge, tourismuspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion

Ist unzufrieden mit der Umsetzung des neuen Pauschalreiserechts: Marcel Klinge, tourismuspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Foto: FDP

Ein halbes Jahr nach dem Start des neuen Reiserechts ist die Kritik an der Umsetzung nicht verstummt. Marcel Klinge, FDP-Bundestagsabgeordneter und tourismuspolitischer Sprecher der Fraktion, hakte bei der Bundesregierung nach und fragte, wie die Regierung die bürokratische Herausforderung für Reisebüros bewertet.

In der Antwort, die touristik aktuell vorliegt, heißt es: „Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass Reisebüros ihre Geschäfte auch künftig erfolgreich führen können.“ Zudem heißt es, dass Reisebüros durch die Anpassung an die neue Rechtslage zwar vor „beachtliche Herausforderungen“ gestellt wurden, jedoch hätten Verbände Schulungs- und Informationsmaßnahmen ergriffen, um den Unternehmen die Umstellung zu erleichtern.

Für Bundespolitiker Klinge macht es sich die Bundesregierung zu bequem: „Die notorische Passivität der Regierung hat schon bei der Einführung der Pauschalreiserichtlinie dazu geführt, dass die Interessen der stark mittelständisch geprägten Tourismusbranche nicht berücksichtigt wurden.“

Der FDP-Abgeordnete war in seiner Heimat Villingen-Schwenningen zu Besuch in einem TUI-Reisebüro und beobachtete die Auswirkungen des neuen Pauschalreiserechts. „Dieser Bürokratiebatzen ist nicht praxistauglich!“, bilanziert er. Durch das neue Recht verlören Mitarbeiter Zeit, die sie besser ins Kerngeschäft stecken könnten. Reiseverkäufer hätten ihm berichtet, dass durch das neue Gesetz Aufwand und Nutzen nicht mehr in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stünden.

In diesem Jahr beginnt die Gesetzesevaluation durch die EU-Kommission. In einem ersten Schritt sollen die Bestimmungen, die für Online-Buchungen gelten, im Fokus stehen. Bis Januar 2021 soll ein allgemeiner Bericht über die Anwendung der Richtlinie folgen. Die Bundesregierung erwartet sich dadurch Erkenntnisse, ob Probleme aufgetreten sind, die eine Änderung des Rechts erforderlich machen.