Reisevertrieb

VUSR warnt vor neuem Ärger für Reisebüros

VUSR-Chefin Marija Linnhoff mahnt Veranstalter bei den vorvertraglichen Informationspflichten an

VUSR-Chefin Marija Linnhoff mahnt Veranstalter bei den vorvertraglichen Informationspflichten an. Foto: ah

Die vorvertraglichen Informationspflichten sorgen weiter für Ärger. Bereits Ende Dezember 2018 hatte touristik aktuell auf diese Gefahr für Reisebüros hingewiesen (siehe Titelgeschichte in ta 49-50/18). Schon damals berichteten Branchen-Insider davon, dass viele Veranstalter sich nicht an alle Bestimmungen des neuen Reiserechts halten würden. Und auch Verbraucherschützer Felix Methmann erklärte gegenüber touristik aktuell: „Bei der Umsetzung der vorvertraglichen Informationspflichten hapert es ziemlich.“

Diese Schieflage scheint sich bis heute nicht gebessert zu haben, was der Reisebüro-Verband VUSR zum Anlass nimmt, eine neue Initiative zu starten, um Reisebüros besser bezüglich der vorvertraglichen Informationspflichten zu schützen. Man müsse die Veranstalter dazu zu bringen, die ihnen gesetzlich auferlegten Pflichten auch umzusetzen.

Denn händige das Reisebüro fehlerhafte oder keine vorvertraglichen Informationspflichten aus, stehe es in der Haftung. Die gesetzlich vorgeschriebene „vorvertragliche Unterrichtung“ muss all jene Infos enthalten, die für die gesamte Pauschalreise erheblich sind. Neben Einreise- und Impfschutzbedingungen können das auch Informationen bezüglich der Kurtaxe oder weiterer Gebühren vor Ort sein.

Die Agenturen sollten Veranstalter an ihre Pflicht erinnern, dem Vertrieb die nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen. „Dies wird die Reisebüros zwar nicht von der Haftung entbinden, aber Schadensersatzforderungen vereinfachen“, ist VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff überzeugt.

„Das Gefährliche an dem Sachverhalt ist, dass nur Veranstalter die Möglichkeit haben, die vorvertraglichen Informationspflichten zu erstellen. Nur sie kennen ihre Angebote, die Gegebenheiten vor Ort und weitere Fakten, auf deren Grundlage die vorvertraglichen Informationspflichten zu erstellen sind“, erklärt Linnhoff.

Ein Briefentwurf, der an die Veranstalter verschickt werden kann, ist für Reisebüros nun auf der Website des Verbands unter www.vusr.de als Download hinterlegt.