Reisevertrieb

PSD 2: Ab 2021 werden Verstöße geahndet

Ab dem 1. Januar 2021 wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Konsequenzen ziehen, wenn Zahlungsdienstleister mit Sitz in Deutschland Kartenzahlungen im Internet ohne eine nach der PSD2 erforderliche so genannte Starke Kundenauthentifizierung ausführen. Dies gab die Bafin jetzt bekannt.

Die neue Richtlinie für Online-Zahlungen PSD 2, die den Kreditkarten-Betrug im Internet unterbinden soll, ist am 14. September in Kraft getreten. Sie macht die so genannte Strong Customer Authentification (SCA) oder Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend. Kunden müssen sich dann neben ihrer Kreditkarten-Nummer mit einem weiteren Faktor ausweisen, beispielsweise mit einer Tan-Nummer oder einem Fingerabdruck.
Von der neuen Zahlungsrichtlinie ist die gesamte Finanzwirtschaft betroffen. Da man festgestellt hatte, dass es noch bei vielen Unternehmen Schwierigkeiten gibt, war zunächst festgelegt worden, Verstöße erst einmal nicht zu ahnden. Eine Frist war jedoch noch nicht gesetzt worden.

Einen Überblick über die neue Zahlungsrichtlinie und was Reisebüros tun und beachten müssen, finden Abonnenten von touristik aktuell hier.

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