Reisevertrieb

Kundengelder: Deckung von DRS unzulässig

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat den Kundengeld-Absicherer DRS – zu dessen Kunden TUI, DER Touristik und Ameropa zählen – zu Nachbesserungen aufgefordert. Die derzeitige Risikoabdeckung sei unzulässig, heißt es in Medienberichten.

Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht will sich Bafin nicht zu Details äußern, bestätigt jedoch Gespräche mit DRS. „In Folge der Insolvenz von Thomas Cook steht die Bafin aktuell in engem Kontakt mit den Versicherungsunternehmen, bei denen Reiseveranstalter Kundengelder gemäß den Anforderungen des Paragrafen 651r BGB abgesichert haben. Hierzu zählt auch der Deutsche Reisepreis-Sicherungsverein VVaG“, teilte ein Sprecher mit.

TUI bestätigt ebenfalls Gespräche: „Gemeinsam werden wir uns die Anforderungen der Bafin anschauen und erfüllen“, heißt es in Hannover. Man sei „zuversichtlich, eine tragfähige Lösung zu finden“.

Laut Handelsblatt betrug der Kapitalbestand von DRS zuletzt 5,3 Millionen Euro.