Reisevertrieb

Gema: Reisebüro-Inhaber streitet vor Gericht

Wer nicht zahlt, darf keine Musik spielen – sagt die Gema

Wer nicht zahlt, darf keine Musik spielen – sagt die Gema. Foto: Gearstd/iStockphoto

Seit gut einem Jahr streitet Reisebüro-Inhaber Günter Wengert aus Vellberg mit der Gema, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte, vor dem Amtsgericht Stuttgart. Wengert soll Gema-Gebühren zahlen – oder darf keine Musik mehr in seinem Ladenlokal abspielen. Beides will der Touristiker nicht.

Im Januar 2019 hatte Wengert bei der Gema fristlos gekündigt, nachdem er Berichte von anderen Reisebüros gelesen hatte, die keine Gebühren zahlen. Reisebüro-Inhaber Bernd Hoffmann zum Beispiel hatte 2016 vor dem Leipziger Amtsgericht Recht erhalten (siehe hier).

Zentrale Frage in dem Prozess damals war, wie viele Kunden in ein Reisebüro kommen müssen, damit Öffentlichkeit hergestellt ist. Hoffmann hatte argumentiert, dass er nicht viel Laufkundschaft habe. An schlechten Tagen komme keiner, an anderen seien es bis zu 20 Kunden, hatte er angegeben. Das Gericht war seiner Argumentation gefolgt.

Auch Wengert hat in mehreren Schreiben bereits dargelegt, dass er nur wenig Laufkundschaft habe. Doch der Richter am Stuttgarter Amtsgericht und die Gema lassen nicht locker. Am 23. Januar müssen nun seine Mitarbeiterinnen als Zeuginnen vor Gericht aussagen. Sie sollen skizzieren, wie der Arbeitsalltag in dem Reisebüro mit zwei Vollzeit- und einer Aushilfskraft aussieht und wie viele Kunden das Ladengeschäft betreten.

Mehr zu diesem Fall lesen Sie in der kommenden Ausgabe von touristik aktuell (02/2020), die in der nächsten Woche erscheint.

 
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