Reisevertrieb

Check24: Schlappe vor Gericht

Das Online-Vergleichsportal Check24 darf Kunden, die eine Versicherung abschließen, keinen Bonus gewähren. Das hat das Landgericht München entschieden. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.

Geklagt hatte der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK), dem das Geschäftsgebaren des Anbieters seit langem ein Dorn im Auge ist. Check24 hatte Ende 2018 im Zuge eines „Jubiläums-Deals“ Kunden Preisnachlässe angeboten, wenn sie eine Versicherung abschließen sollten.

Damit habe das Vergleichsportal gegen das Verbot der Weitergabe von Provisionen an Kunden verstoßen, urteilte das Gericht. Der rechtliche Hintergrund: Beim Verkauf von Versicherungen sind Rabatte gesetzlich verboten, damit Endverbraucher keine unnötigen Policen abschließen.

Das Urteil dürfte in der Touristikbranche für Unmut sorgen, denn die Preisbindung wird bei Pauschalreisen immer wieder durch Rückvergütungen unterwandert. Allerdings sind diese in der Touristik juristisch nicht anfechtbar.

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