Reisevertrieb

Insolvenzabsicherung: ASR mit „Bierdeckel-Modell“

Der ASR hat für die Insolvenzabsicherung ein Modell entworfen, dass auf einen Bierdeckel passen soll

Der ASR hat für die Insolvenzabsicherung ein Modell entworfen, dass auf einen Bierdeckel passen soll. Foto: Tim Reckmann/pixelio.de

Nach dem DRV, dem VUSR und dem Justizministerium hat nun auch der Reiseverband ASR seine Vorstellungen über die künftige Insolvenzabsicherung bei Pauschalreisen in einem konkreten Modell verankert. Der Vorschlag des Mittelstandsverbandes wurde jetzt an das Justizministerium übergeben. Wie zu erwarten unterscheidet er sich von den bestehenden Modellen erheblich.

Zwar erfüllen aus Sicht des ASR sowohl das Modell des DRV als auch das des Justizministeriums die eigene Forderung „nach einer vollumfänglichen Absicherung ausnahmslos aller Veranstalter“, so Präsident Jochen Szech. Allerdings gebe es gravierende Schwachstellen.

Aus Sicht von Szech sind beide Vorschläge „viel zu verwaltungsaufwändig, wettbewerbsschädigend und verlagern die Kosten der Absicherung der Konzerne auf Verbraucher und Mittelstand“. Dies sei „keinesfalls zustimmungsfähig“, betont der ASR-Präsident.

Das eigene Modell dagegen passe auf einen Bierdeckel, sei transparent und führe alle positiven Elemente der bisherigen Absicherung weiter. Nach Ansicht des ASR soll das aktuelle Insolvenzschutzkonzept grundsätzlich wie bisher fortgeführt werden, dabei aber die Deckelung von bisher 110 Millionen Euro pro Versicherer und Jahr angehoben werden.

Aus Sicht von Szech würden die Versicherer „bei entsprechender Risikoverteilung“ eine Anhebung auf 200 oder sogar bis zu 300 Millionen Euro mittragen, verweist er auf entsprechende Zusagen.

Der ASR fordert, dass alle Veranstalter, egal welcher Größenordnung, 20 Prozent ihres Jahresumsatzes absichern müssen, wobei jeder Schadensfall maximal ein Viertel des Gesamttopfes umfassen darf: „Wenn 300 Millionen Euro pro Versicherer bereitstehen, darf der einzelne Schadenfall maximal 75 Millionen Euro ausmachen – so könnte auch ein einzelner Versicherer mehrere Großschäden im Jahr stemmen“, zeigt Szech Lösungen auf für die Bedenken der Versicherer nach der Thomas-Cook-Insolvenz.

Veranstalter mit einem Jahresumsatz von mehr als 375 Millionen müssten dem ASR-Modell zufolge den darüber liegenden Umsatz separat absichern. Nur dann stünde Ihnen im Schadensfall auch der Zugang zum Grundsicherungsvolumen offen.

„Für 99 Prozent aller Veranstalter“ bliebe so alles wie bisher – nur einige wenige Großveranstalter müssten sich zusätzlich absichern, beschreibt Szech die Vorteile des ASR-Modells. Für diese Absicherung sieht er das vom DRV vorgeschlagene Fonds-Modell oder einen Fonds auf Gegenseitigkeit für geeignet, betont aber einmal mehr: „Es ist Aufgabe der Politik, der Versicherer und der Großveranstalter hier eine Lösung zu erarbeiten.“

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