Reisevertrieb

Coronavirus: DRV entwickelt 9-Punkte-Programm

DRV-Präsident Norbert Fiebig: neun Punkte, um die Corona-Krise abzufedern

DRV-Präsident Norbert Fiebig: neun Punkte, um die Corona-Krise abzufedern. Foto: DRV

Das Coronavirus führt in der Touristikbranche zu einem der größten Umsatzeinbrüche der vergangenen Jahrzehnte: In einer Umfrage des DRV gaben rund 700 Unternehmen an, dass sie bereits Umsatzeinbußen von bis zu 75 Prozent haben. „Die Auswirkungen belasten die Liquidität der Unternehmen erheblich“, betont DRV-Präsident Norbert Fiebig. Noch heftiger werde es, wenn sich die Corona-Folgen über Ostern hinziehen sollten. Die Bundesregierung hat ein erstes Hilfspaket bewilligt (siehe hier), doch der DRV fordert weitere Maßnahmen zur Stützung der Reisewirtschaft.

Den Katalog dafür legte der Verband am Montag im Bundeswirtschaftsministerium dem Tourismusbeauftragen der Bundesregierung, Thomas Bareiß, bei einem Spitzengespräch vor. Das sind die Punkte:

 

Vereinfachtes Verfahren für Liquiditätsbeihilfen
Touristische Reisebüros, Geschäftsreisebüros, Kreuzfahrtunternehmen sowie Reiseveranstalter brauchen einfachen und schnellen Zugang zu KfW-Krediten mit kurz- und mittelfristigen Laufzeiten, um Liquiditätsengpässe überbrücken zu können.  

 

Beantragung Kurzarbeitergeld mit vereinfachten Bedingungen
Die Bundesregierung soll Sonderregelungen zur Kurzarbeit in Kraft setzen, die sowohl die Antragsvoraussetzungen erleichtern als auch die dem Arbeitgeber auf Antrag zu erstattenden Beiträge zur Sozialversicherung erhöhen (100 Prozent) sowie die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes verlängern.

 

Flexiblere Arbeitszeiten
Aktuell kann ein Arbeitnehmer bis zu 28 Tage lang unbezahlten Urlaub nehmen, ohne dass er sich selbst sozialversichern muss. Eine Ausweitung auf drei Monate würde dieses Instrument attraktiver machen.

 

Steuervorauszahlungen anpassen
Weiterhin sind zinslose Steuerstundungen vorzusehen. Ferner sollen Steuervorauszahlungen auf Antrag unbürokratisch an die Geschäftsentwicklung angepasst und damit herabgesetzt werden können. Hierbei ist insbesondere den mittelständischen Strukturen Rechnung zu tragen.

 

Stornokostenerstattung für Reisebüros und Veranstalter
Durch das Coronavirus ergeben sich viele Stornos. Für sie soll ein Sonderprogramm des Bundes zur Erstattung der Provisionen im Reisebüro und der Stornokosten der Veranstalter aufgelegt werden.  

 

Schnelles Rücküberweisen geleisteter Zahlungen zur Gewerbesteuerhinzurechnung
Um die Liquidität der Veranstalter zu verbessern, soll das Bundesfinanzministerium die Steuerverwaltung unverzüglich anweisen, die Rückzahlungen der bereits geleisteten Gewerbesteuerhinzurechnung unmittelbar vorzunehmen.  

 

Neuregelung der Insolvenzabsicherung
Die Bundesregierung soll bei der Neuregelung der Insolvenzabsicherung ein Moratorium vorsehen, da die Absicherung der Veranstalter unter den gegenwärtigen Marktstörungen eine zusätzliche Herausforderung darstellt. Ferner soll die Bundesregierung zeitlich befristet Garantien oder Bürgschaften für Veranstalter übernehmen.

 

Marktanreizprogramm
Wenn die Krise ihren ersten Höhepunkt überschritten hat, soll der Bund über ein Marktanreizprogramm für stationäre Reisebüros, Veranstalter, touristische Airlines und sonstige touristische Leistungsträger die Erholungsphase beschleunigen. Die Reisewirtschaft wird dazu in den nächsten Wochen konkrete Vorschläge entwickeln und vorlegen.

 

Befristetes Aussetzen von Slot-Regelungen für Airlines
Der DRV unterstützt ein Moratorium bei ausgewählten Luftverkehrsgebühren sowie die Forderungen der Airlines zu einer befristeten Aussetzung der 80/20-Regelung bei Slots. Für Nicht-Airliner: Nur wenn eine Airline ihre Start- und Landerechte zu mindestens 80 Prozent nutzt, kann sie diese Slots auch im Folgejahr behalten. Zurzeit ist der Bedarf jedoch viel geringer.

     
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