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So geht's: Soforthilfen beantragen

Inhaber kleiner Unternehmen und Selbstständige können Soforthilfen beantragen

Inhaber kleiner Unternehmen und Selbstständige können Soforthilfen beantragen. Foto: geralt/pixabay

Die Bundesregierung hat am Montag ein umfangreiches Hilfspaket mit mehreren Schutzschirmen auf den Weg gebracht. Darunter befindet sich auch eine Soforthilfe für kleine Firmen und Solo-Selbstständige.

Einmalig werden für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. So können Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten bis zu 9.000 Euro Soforthilfe beantragen. Selbstständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.

Darüber hinaus sollen Selbstständige leichter Zugang zur Grundsicherung erhalten, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Die Vermögensprüfung wird laut Bundeswirtschaftsministerium für sechs Monate ausgesetzt. Darüber hinaus wird angekündigt, dass die Leistungen sehr schnell ausgezahlt werden.

Die Frage, wann die Hilfen ausgezahlt werden können, beantwortete Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im ZDF-Morgenmagazin folgendermaßen: „Wir werden den Nachtragshaushalt morgen im Bundestag beschließen. Wenn das Parlament den Beschluss fasst, können wir mit der Auszahlung beginnen. Ich habe die Hoffnung, dass die ersten Bundesländer bereits in dieser Woche soweit sein werden, dass sie mit dem Auszahlen anfangen können. Wir werden alles tun, damit spätestens bis zur Mitte nächster Woche in allen Bundesländern klar ist, welche Behörde das Geld auszahlt, wohin man sich wenden muss. Und es soll so unbürokratisch wie möglich gehen, wo immer möglich auch elektronisch."

In den meisten Bundesländern steht bereits fest, wo die Formulare heruntergeladen werden können. Sie bieten zum Teil auch eigene Landesprogramme an.

 

Baden-Württemberg

Im Laufe des Mittwochs, 25. März, werden die Antragsformulare auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums zu finden sein. Dazu klicken Sie hier.

 

Bayern

In Bayern kann das Antragsformular für Soforthilfe bereits auf den Homepages der jeweiligen Bezirksregierungen heruntergeladen werden. Wer beispielsweise in Oberfranken ansässig ist, findet das Formular hier.

 

Berlin

Für das Programm „Soforthilfe II“ können ab Freitag, 27. März, 12 Uhr, bei der Investitionsbank Berlin (IBB) Anträge online gestellt werden. Infos sind telefonisch unter 030/21254747 und hier erhältlich. Die Anträge sind ab Freitag hier zu finden. 

 

Brandenburg

Unabhängig vom Soforthilfeprogramm des Bundes startet die Investitionsbank des Landes Brandenburg am Mittwoch, 9 Uhr, ein eigenes Programm. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt: bis zu fünf Angestellte bis zu 9.000 Euro, bis zu 15 Angestellte bis zu 15.000 Euro, bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 Euro und bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 Euro. Anträge werden auf der Homepage unter www.ilb.de entgegengenommen. Ob die ILB auch für das Programm des Bundes zuständig zeichne, steht noch nicht fest. 

 

Hamburg

Die Antragsformulare werden auf den Websites des Senats zu finden sein. Die Adresse wird dann öffentlich bekanntgegeben. Weitere Infos zum Hamburger Schutzschirm gibt es hier

 

Hessen

Der Landtag beschließt am 25. März, welche Stelle für die Anträge zuständig zeichnet. 

 

Mecklenburg Vorpommern

Ab 25. März sollen die Anträge auf der Homepage des Landesförderinstituts abrufbar sein. Die Seite ist hier zu finden.

 

Nordrhein-Westfalen

Das Land wird diese Corona-Soforthilfen des Bundes schnellstmöglich an die Unternehmen weiterreichen, teilt das Wirtschaftsministerium mit. Darüber hinaus plant die Landesregierung, das Sofortprogramm des Bundes aufzustocken und zusätzlich Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro zu zahlen. Informationen zu diesem Programm und ein Antragsformular gibt es in den nächsten Tagen hier.

Infos im Hinblick auf unterstützende Kredite zur Überbrückung der umsatzschwachen Zeit gibt es bei  NRW.Bank wenden. Das Service-Center ist unter der Hotline 0211-91741 4800 erreichbar. Falls nach Gesprächen mit der Hausbank zusätzliche Sicherheiten benötigt werden, damit ein Kredit gewährt wird, kann gegebenfalls, die Bürgschaftsbank des Landes Nordrhein-Westfalen weiterhelfen, teilt das Ministerium mit. Diese ist unter anderem über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken hier zu erreichen. 

 

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz soll im Laufe des Mittwochs bekanntgegeben werden, wo Interessierte das Formular herunterladen können.

 

Saarland

Im Laufe des heutigen Dienstags soll das Antragsformular auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums zu finden sein, unter www.corona.wirtschaft.saarland.de.

 

Sachsen

Bereits an den Start gegangen ist das Soforthilfe-Darlehen „Sachsen hilft sofort" zur Unterstützung von Einzelunternehmern (Solo-Selbstständigen), Kleinstunternehmen und Freiberuflern in Sachsen. Anträge können seit Montag bei der Sächsischen Aufbaubank-Förderbank (SAB) erfolgen, siehe hier.

Bei der Sächsischen Aufbaubank sollen zudem ebenfalls die Soforthilfen des Bundesprogramms beantragt werden können. Infos dazu sollen zeitnah hier abrufbar sein.

Wer bei der SAB eine finanzielle Unterstützung aus dem Programm „Sachsen hilft sofort" beantragt hat, dem entsteht kein Nachteil: Wenn der Bund seine Zuschüsse freigibt, kann das bereits aufgenommene Darlehen des Freistaates damit problemlos zurückgezahlt werden.

 

Schleswig-Holstein

Die Landesregierung hat einen Schutzschirm für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein beschlossen. Dieser besteht aus Zuschüssen aus einem Corona-Soforthilfeprogramm, einem Mittelstandssicherungsfonds, weiteren Liquiditätshilfen und Bürgschaften sowie Steuerstundungen.

Derzeit wird laut Wirtschaftsministerium mit Hochdruck an der Umsetzung des Hilfsprogramms durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein gearbeitet. Man geht davon aus, dass ab nächster Woche Anträge zum Sonderprogramm gestellt werden können. Sobald dies der Fall ist, werden das Land und die Förderinstitute darüber öffentlich informieren. 

Weitere Infos gibt es hier

 

Thüringen

Das Land hat unabhängig vom Bund vor wenigen Tagen ein eigenes Soforthilfeprogramm für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Soloselbstständige und Freiberufler gestartet. Je nach Betriebsgröße können sie einen einmaligen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro erhalten. Anträge sind unter anderem bei der Thüringer Aufbaubank zu finden, siehe hier.
 

Sobald Informationen aus den restlichen Bundesländern vorliegen, wird die Übersicht aktualisiert.

 
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