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Gastbeitrag: Insolvenz als Chance? Ja!

Volker Römermann, Fachanwalt für Insolvenzrecht, welche Vorteile ein Insolvenzantrag bringen kann

Volker Römermann, Fachanwalt für Insolvenzrecht, welche Vorteile ein Insolvenzantrag bringen kann. Foto: privat

Die Sanierung im „geschützten Raum“ kann für manche Unternehmen eine Alternative zur Kurzarbeit sein. Dies gilt unter anderem für kleine Veranstalter, die bereits vor der Krise finanziell nicht so gut aufgestellt waren. In unserem Gastbeitrag erklärt Volker Römermann, Fachanwalt für Insolvenzrecht, welche Vorteile ein Insolvenzantrag bringen kann:

Die Angst geht um in der Touristik. Neubuchungen bleiben wegen der Corona-Krise aus, und was besteht, wird storniert. Tag für Tag, Woche für Woche brachen zuletzt die Buchungen weg. Was bleibt, ist ein Scherbenhaufen.
Die aktuellen Szenarien reichen vom schmerzhaften Erlöseinbruch bis zum Existenzverlust. Sind Kurzarbeit oder Bundeshilfen funktionierende Lösungen? Für vollkommen gesunde Unternehmen durchaus. Wer aber, wie viele kleine und mittlere Touristiker, keine großen Rücklagen hat, muss sich mit dem Gedanken an die Insolvenz auseinandersetzen.

Chance für Firmen ohne Rücklage
Viele fürchten sich unnötig vor dem manchmal sogar klugen Schritt in die Insolvenz. Die Gründe sind das Eingeständnis scheinbaren Versagens, die Sorge vor Gesichtsverlust und die Angst, sich ins wirtschaftliche Ende zu fügen.
All das muss nicht sein. Die zweite Katastrophe nach Thomas Cook kann man niemandem zum Vorwurf machen. Das Stigma der Insolvenz ist längst keines mehr, sofern man offen und ehrlich damit umgeht. Vor allem aber bedeutet sie nicht automatisch das Ende, sondern die Chance auf einen Neustart, wenn die Sanierung gelingt.

Verwalter mit „Erhaltungspflicht“
Entscheidend dafür ist die proaktive Reaktion auf die Krise. Vor der förmlichen Eröffnung prüft ein Insolvenzverwalter im „vorläufigen Insolvenzverfahren“ die Geschäftsfähigkeit und fahndet nach kompromissbereiten Gläubigern. Seiner „Erhaltungspflicht“ folgend hilft er den Firmen, betriebswirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen.

In den drei Monaten des Verfahrens zahlt die Bundesagentur für Arbeit mit dem „Insolvenzgeld“ die kompletten Gehälter inklusive der Sozialabgaben. Auch diese Unterstützung lässt endlich wieder ruhiger schlafen und bietet die Chance, mit der verbleibenden Liquidität aus der Krise zu kommen.

Was viele nicht wissen: Kein Unternehmer muss die Insolvenz über sich ergehen lassen. Wer nach dem Prinzip der „drohenden Zahlungsunfähigkeit“ ahnt, dass die Liquidität absehbar einbrechen wird, kann das Verfahren selbst in Gang setzen, bevor ihm das Geld ausgeht. Dieses Vorgehen empfiehlt sich für jeden, der sich in Schieflage ein objektives Bild seiner Firmengesundheit wünscht. Denn wer Kurzarbeit einführt oder Kredite in Anspruch nimmt, gerät umso tiefer in den Strudel, je schlechter es dem Unternehmen faktisch geht.

Oft erstaunliche Solidarität
Dies und mehr ist Grund genug, eine Insolvenz nicht zu fürchten. Oft erlebt, wer aktiv vorgeht und offen mit allen Parteien kommuniziert, eine erstaunliche Solidarität seiner Geschäftspartner, die jetzt und in Zukunft nur eines wünschen: eine erfolgreiche Touristikbranche und gute gemeinsame Geschäfte.
 

Unser Gastautor
Rechtsanwalt Volker Römermann ist Fachanwalt für Arbeits-, Insolvenz-, Gesellschafts- und Handelsrecht und Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG mit Standorten in Hamburg, Hannover, Berlin, Frankfurt, Erfurt und Mannheim (www.roemermann.com). Zudem ist er seit über 20 Jahren Vorstandsvorsitzender des Instituts für Insolvenzrecht. Als Insolvenzverwalter ist Römermann bundesweit tätig.


Den Gastbeitrag in voller Länge finden Sie hier.