Reisevertrieb

Gutscheine: Unklare Botschaften aus Brüssel

Nach dem Antrag der Bundesregierung, für abgesagte Urlaubsreisen und Flug-Tickets die Rückerstattungspflicht von Kundengeldern bis Ende 2021 aussetzen, kommen aus Brüssel unterschiedliche Signale. 

Zum einen sagte der für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar Didier Reynders einer DPA-Meldung zufolge, dass die EU an einem System abgesicherter Gutscheine arbeite. Dafür sollen die einzelnen Staaten Fonds auflegen, um die Auszahlung von Reisegutscheinen im Insolvenzfall zu garantieren.

Gleichzeitig sprach sich Reynders jedoch gegen eine gesetzlich verordnete Gutscheinlösung aus. Die Pflicht, angezahlte Kundengelder bei stornierten Reisen innerhalb von zwei Wochen nach Absage zurückzuzahlen, sei nun einmal geltendes EU-Recht, so Reynders laut DPA.

Kunden sollten Gutscheine akzeptieren
Er rate jedoch den Verbrauchern, Gutscheine anstelle einer Erstattung zu akzeptieren. Denn die Reisebranche erlebe gerade eine sehr schwierige Phase. Und es gebe durchaus „das Risiko, dass Veranstalter und Airlines pleitegehen." Verbraucher müssten sich deshalb bewusst sein, dass das Recht auf Rückerstattung dann „nicht mehr viel wert ist", stellt der EU-Politiker klar.

Das gilt auch für Pauschalreisekunden, deren Geld eigentlich gegen die Insolvenz von Veranstaltern abgesichert ist. Doch dafür gibt es in Deutschland nach wie vor nur den 110-Millionen-Euro-Topf. Und der dürfte in der Folge von Corona schnell leer sein.

In Frankreich, Belgien und Italien wird die von der Bundesregierung vorgeschlagene Gutscheinlösung bereits praktiziert. Inwieweit diese Länder von der EU zurückgepfiffen oder haftbar gemacht werden, ist offen.

Reisebüros zwischen den Stühlen
Für Reisebüros ist das Thema nicht nur mit Blick auf ihre Kunden eine Hängepartie, sondern auch hinsichtlich bereits gezahlter sowie ausstehender Provisionen: Sollte die Gutscheinlösung kommen, schlägt der DRV vor, dass die entsprechenden Veranstalter mit jedem ausgestellten Gutschein auch anteilig die Reisebüro-Vergütung ausschütten.

Davon unabhängig hatte TUI gestern angekündigt, dass Provisionsrückzahlungen, die morgen fällig wären, nicht eingefordert werden. Auch DER Touristik hatte angekündigt, vorerst keine Provisionen zurückzufordern. Beide Veranstalter gehören zu den wenigen Anbietern, die ihre Vergütung bereits nach der Buchung und nicht erst bei Reiseantritt des Kunden überweisen.

Unsere Meldung zum Vorschlag der Bundesregierung finden Sie es hier, einen Bericht zum Pro und Contra für Gutscheine hier und das Gutschein-Konzept des DRV wird hier vorgestellt.
 

Matthias Gürtler