Reisevertrieb

Bundesregierung: Hilfe für Mittelständler

Die Bundesregierung hat einen weitergehenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand beschlossen. Von dieser Maßnahme könnten auch größere Reisebüros und Veranstalter profitieren. Nachfolgend die Eckpunkte:

•    Der Schnellkredit steht Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung, die seit mindestens 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
•    Das Kreditvolumen beträgt bis zu drei Monatsumsätzen des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern und maximal 500.000 Euro für von bis zu 50 Beschäftigten.
•    Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
•    Zinssatz in Höhe von aktuell drei Prozent mit einer Laufzeit von zehn Jahren.
•    Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
•    Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. So kann der Kredit schnell bewilligt werden.

„Dieses neue und zusätzliche Hilfspaket begrüßt die deutsche Reisewirtschaft ausdrücklich und es war auch von uns gefordert worden, denn die Reisebranche ist stark mittelständisch geprägt“, so DRV-Präsident Norbert Fiebig. Die über 11.000 Reisebüros und die rund 2.300 Reiseveranstalter in Deutschland seien überwiegend klein- und mittelständische Unternehmen, ebenso wie die zahlreichen Dienstleister in der Touristik wie etwa IT-Unternehmen.

 
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