Reisevertrieb

DRV: Gutschein-Vorschlag der EU ist „weltfremd“

Die weiterhin ablehnende Haltung der EU-Kommission gegenüber einer Gutscheinpflicht bei abgesagten Reisen wird vom DRV scharf kritisiert. Die Empfehlung, dass Reiseveranstalter ihren Kunden auf freiwilliger Basis Gutscheine anbieten sollen sei „leider ein weltfremder Vorschlag“, moniert DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Die meisten kleinen und mittelständischen Reiseveranstalter stünden „mit dem Rücken zur Wand“, die Mitarbeiter seien größtenteils in Kurzarbeit und die Unternehmen hätten kein Geld, um die geballten Rückerstattungsforderungen der Kunden zu begleichen. „Wo soll in so einer Situation das Geld herkommen, um noch Boni oder kostenfreie Extras oben drauf zu geben“, fragt Fiebig.

Falls die Bundesregierung nun auf eine freiwillige Gutschein-Lösung einlenken sollte, müsse sie umgehend einen staatlichen Fonds einrichten, aus dem Rückzahlungen für Kunden entnommen werden können, fordert der DRV-Chef. Bislang hatte sich Berlin für eine Gutscheinpflicht eingesetzt.

In ihrem jetzt vorgelegten Maßnahmenpaket zur Belebung des Tourismus in der Corona-Krise hält die EU an ihrer Position fest, wonach Verbraucher im Falle abgesagter Reisen weiterhin die Wahl haben sollen, ob sie einen Gutschein akzeptieren oder eine Erstattung wollen. Nach EU-Recht müssen Anbieter die Kosten für Flugtickets und Pauschalreisen erstatten.

Andere Vorschläge aus Brüssel, etwa zur stufenweisen Aufhebung von innereuropäischen Grenzkontrollen und Handlungsempfehlungen zum risikoarmen Reisen, begrüßt der DRV dagegen ausdrücklich. „Es ist richtig, dass wir schrittweise und koordiniert wieder die Grenzen öffnen – nur so kann die wirtschaftliche Erholung unserer und anderer Wirtschaftszweige beginnen“, meint Fiebig und verweist auf den Maßnahmenkatalog der Reisewirtschaft für verantwortungsvolles und sicheres Reisen in diesem Sommer. Dieser liegt auch der Bundesregierung vor.

Anzeige