Reisevertrieb

Gutschein-Lösung: Das plant die Politik

Bis nächsten Monat will die Politik eine endgültige Lösung gefunden haben

Bis nächsten Monat will die Politik eine endgültige Lösung gefunden haben. Foto: mat_hias/pixabay

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute die Eckpunkte zur freiwilligen Gutscheinlösung und zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise für Pauschalreiseveranstalter vorgestellt.

Dies sind die Punkte im Detail:

1.    Existenzbedrohte Folgen sollen dadurch vermieden werden, dass die Veranstalter den Kunden anstelle der unverzüglichen Erstattung der Vorauszahlung Gutscheine für spätere Pauschalreisen anbieten. Diese sollen durch eine staatliche Insolvenzabsicherung so attraktiv sein, dass Kunden sie annehmen.

2.    Abgesicherte Gutscheine soll es für Kunden geben, die vor dem 8. März 2020 eine Pauschalreise gebucht haben, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht durchgeführt wird.

3.    Durch die Akzeptanz des Gutscheins dürfen Kunden keine Mehrkosten entstehen.

4.    Der abgesicherte Reisegutschein verliert spätestens am 31. Dezember 2021 seine Gültigkeit.

5.    Löst der Kunde den Gutschein innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht ein, ist der Wert des Reisegutscheins innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.

6.    Der Reisegutschein wird von der geltenden gesetzlichen Insolvenzsicherung nach Paragraf 651r BGB erfasst. Dies soll gesetzlich klargestellt werden.

7.    Darüber hinaus ist eine ergänzende staatliche Absicherung der Gutscheine für die Dauer ihrer Gültigkeit vorgesehen, um ihre Werthaltigkeit zu gewährleisten und damit ihre Attraktivität für die Reisenden zu steigern. Der Hintergrund: Reisende sollen sich darauf verlassen können, dass der Wert des Gutscheins in Höhe ihrer bereits geleisteten Zahlungen auch im Falle einer späteren Insolvenz des Reiseveranstalters rückerstattet wird.

8.    Reisende stehen mit dem Wert des Reisepreises vollständig absichernden Gutscheins regelmäßig besser da, als wenn sie auf sofortiger Erfüllung ihres Erstattungsanspruchs bestehen und damit gegebenenfalls eine Insolvenz auslösen würden, in der ihr Anspruch möglicherweise nur zum Teil gesichert ist.

9.    Die konkrete Gestaltung und Umsetzung der ergänzenden staatlichen Absicherung sind noch zwischen dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium zu klären.

10.    Die Bundesregierung strebt bis Juni 2020 eine Lösung dafür an, wie die bestehenden und gegebenenfalls zu modifizierenden Hilfsprogramme genutzt werden können, um eine spezifische Lösung für die Pauschalreisebranche unter Berücksichtigung auch zum Beispiel bereits gezahlter Provisionen zu ermöglichen, die deren besondere Bedürfnisse und Notwendigkeiten abdeckt.

Was der Branchenverband DRV zu den Eckpunkten des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sagt, können Sie hier nachlesen.