Reisevertrieb

Rückholungen: Pauschalreise-Vorteil und LH-Garantie

Lufthansa wirbt mit einer „Home-Coming-Garantie“ um Passagiere. Foto: Lufthansa

Lufthansa wirbt mit einer „Home-Coming-Garantie“ um Passagiere. Foto: Lufthansa

Was, wenn Corona im Urlaubsland wieder aufflammt? Lufthansa bietet Passagieren nun eine Rückflug-Garantie an. Wenn sie wegen erhöhter Temperatur nicht ins Zielland einreisen dürfen, dort in Quarantäne müssen oder im Urlaubsland das Virus ausbrechen sollte, will die Airline mit einer „abgesicherten Rückflug-Garantie“ für den Rücktransport sorgen. Das sagte Lufthansa-Chef Carsten Spohr im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Er nennt diese neue Garantie die „Home-Coming-Garantie“.

Grund für Spohrs Aussage ist, dass Bundesaußenminister Heiko Maas in den letzten Tagen mehrfach darauf hinwies, dass Urlauber auch nach Aufhebung der weltweiten Reisewarnung auf eigene Gefahr Flugreisen antreten. Eine große Rückholaktion des Bundes, wie sie bereits im März stattfand und bei der mehr als 240.000 Urlauber nach Deutschland zurückgeflogen werden mussten, werde es nicht noch einmal geben.

Das ist allerdings nicht ganz korrekt. Denn von den 240.000 zurückgeholten Deutschen wurden rund 150.000 Pauschalrurlauber durch deutsche Reiseveranstalter aus dem Urlaubsland zurückgeholt. Die Kosten und die Organisation wurden von den Veranstaltern getragen, nicht von der Bundesregierung. Dazu waren sie auch verpflichtet. Denn diese Rückholaktion war und ist Teil des geltenden Pauschalreiserechts. Die restlichen Urlauber waren Individualreisende, die nicht die Vorteile einer Pauschalreise nutzen konnten und auf Hilfe des Bundes angewiesen waren.

Dementsprechend macht die Art des Urlaubs einen großen Unterschied bei einer möglichen Rückholaktion aus. Wichtig ist zu unterschieden, ob Gäste eine Flugpauschalreise oder nur einen einzelnen Reisebaustein wie etwa einen Flug gebucht haben. Eine Flugpauschalreise unterliegt dem Pauschalreiserecht – für Reisebüros ist das ein weiterhin starkes Verkaufsargument im Kundengespräch.

Darauf weist auch DER Touristik hin. In einer aktuellen Mitteilung erklärt der Reisekonzern, dass alle Flugpauschalreisegäste der Marken Dertour, ITS, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen und ADAC Reisen eine Rückholgarantie in Anspruch nehmen können. Das bedeutet: Im Fall einer erneuten Reisewarnung werden diese Gäste garantiert aus dem jeweiligen Urlaubsland zurückgeholt.

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