Reisevertrieb

DRV: Kritik an Hilfen, Briefaktion an Maas

DRV-Präsident Norbert Fiebig hat die Überbrückungshilfen scharf kritisiert

DRV-Präsident Norbert Fiebig hat die Überbrückungshilfen scharf kritisiert. Foto: DRV

Der DRV hat die vom Bundeskabinett beschlossenen Überbrückungshilfen für Corona-geschädigte Unternehmen als „herbe Enttäuschung“ kritisiert. Das Paket umfasst Hilfen in Höhe von 25 Milliarden Euro.

Voraussetzung für eine Förderfähigkeit ist ein erheblicher Umsatzeinbruch von mehr als 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Aus den bereitgestellten Mitteln können Unternehmen bis zu 80 Prozent der anfallenden Fixkosten begleichen.

Ergänzt wurde nach dem Beschluss, dass eine Pauschale für Personalaufwendungen und für rückgebuchte Provisionen bei der Förderkalkulation berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus darf die Förderhöhe die festgesetzte Maximalförderhöhe („Erstattungsbetrag“) von 9.000 beziehungsweise 15.000 Euro überschreiten, sofern die erstattungsfähigen Fixkosten mindestens doppelt so hoch liegen wie der maximale Erstattungsbetrag.

Für Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern würde die erweiterte Fördergrenze dann bei 15.300 anstelle der 9.000 Euro liegen, für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten bei maximal 33.750 anstelle von 15.000 Euro. Für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern bleibt die Deckelung bei 150.000 Euro für drei Monate.

DRV-Präsident Norbert Fiebig meint zum Beschluss: „Es ist sehr begrüßenswert, dass der Bund die Definition der Fixkosten etwas breiter fasst.“ Durch die Einbeziehung einer Personalkostenpauschale sowie der Provisionen würden die Hilfen, insbesondere für die vielen mittelständischen Reisebüros, höher ausfallen.

Laut Fiebig muss die Bundesregierung aber in der Umsetzung des Beschlusses unbedingt klarstellen, dass mit Provisionen sowohl rückgebuchte, noch nicht ausgezahlte sowie gestundete Provisionen gemeint sind.

Weiter kritisiert er: „Mit den Zuschüssen bekommen die Büros für den ersten Moment wieder etwas Luft zum Atmen, aber insgesamt ist das Programm der Bundesregierung weder passgenau noch ausreichend.“

Was das Ergebnis nach den Worten Fiebigs schmälert, ist der Umstand, dass die Hilfen auf nur drei Monate begrenzt werden und Lohnkosten sowie Provisionsausfall nur zu einem kleinen Teil in das Förderpaket einfließen. Hier müsse nachgebessert werden.

„Für kleine und mittelständische Reiseveranstalter ist das Paket eine herbe Enttäuschung. Das drängende Problem der Kundengeldrückforderungen packt die Bundesregierung überhaupt nicht an“, moniert der DRV-Präsident.

Es brauche lediglich eine staatlich abgesicherte Kreditlinie der KfW, mit der auf unbürokratischem Wege Kundenforderungen beglichen und später durch die Unternehmen zurückgezahlt werden können. Darüber hinaus seien Unternehmen, die mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigen – also nicht mehr zu den sogenannten KMUs gehören – überhaupt nicht in dem ergänzenden Hilfsprogramm berücksichtigt.

Neben der Kritik am Kabinettbeschluss hat der DRV eine Briefaktion gestartet, die sich an Außenminister Heiko Maas richtet. Damit möchte der Branchenverband auf die Unverhältnismäßigkeit der pauschalen Verlängerung der Reisewarnung für 160 Länder aufmerksam machen. Mehr dazu lesen Sie hier.

An der Briefaktion können Sie hier teilnehmen.

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