Reisevertrieb

DRV für Pandemie-Klausel in Reiserecht

Der Deutsche Reiseverband fordert die deutsche Bundesregierung auf, die EU-Pauschalreiserichtlinie um eine Pandemie-Klausel zu erweitern. Diese Möglichkeit habe die Regierung nun im Rahmen ihrer soeben angetretenen EU-Ratspräsidentschaft. 

Eine Anpassung wünscht sich der DRV für die unverzügliche Rückzahlungsverpflichtung der Reiseveranstalter bei Absage der Pauschalreise wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände. „Die Vorgaben der EU-Pauschalreiserichtlinie waren und sind für den Pandemie-Fall nicht ausgelegt. Daher haben sie die gesamte europäische Reiseindustrie in eine wirtschaftliche Schieflage gebracht“, so DRV-Präsident Norbert Fiebig in einem Schreiben an Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Justizministerin Christine Lambrecht.

Es sei nicht absehbar, wie lange die Branche brauchen werde, um sich von der jetzigen Situation zu erholen. Da man auch künftig Pandemien nicht ausschließen könne, müsse die Politik eine entsprechende Klausel in der Richtlinie verankern. „Wir bitten darum, dieses Thema auf Ihre Agenda zu setzen und sich für eine Optimierung der rechtlichen Vorschriften im Sinne einer faireren Ausgewogenheit der Belastungen zwischen Wirtschaft und Verbraucher einzusetzen“, heißt es wörtlich.

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