Reisevertrieb

Best-Reisen: Nachbessern beim Insolvenzschutz

Cornelius Meyer fordert eine Absicherung der Provisionen bei der Insolvenz eines Veranstalters. Foto: ah

Cornelius Meyer fordert eine Absicherung der Provisionen bei der Insolvenz eines Veranstalters. Foto: ah

Bei der geplanten Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Reiserecht hat Best-Reisen das Bundesjustizministerium auf eine Gesetzeslücke hingewiesen. Im Falle einer Veranstalterinsolvenz müssen nach Ansicht der Reisebüro-Kooperation nicht nur die eingezahlten Kundengelder, sondern auch die Provisionen des Reisevertriebs abgesichert werden. Best-Reisen hat dazu einen Brief an Justizministerin Christine Lambrecht verschickt. 

„Der wichtige Aspekt der Reisebüro-Provisionen kommt in der Diskussion um den neuen Insolvenzschutz etwas zu kurz“, sagt Marketing- und Vertriebsvorstand Cornelius Meyer. Die vergangenen Wochen hätten deutlich gezeigt, wie sehr man der Politik die Touristikbranche erklären müsse, damit die Entscheidungen zur Realität passten.

Meyer hofft, dass weitere Branchenteilnehmer den Vorstoß unterstützen. Denn die Touristik habe bewiesen, dass sie sich in der Politik Gehör verschaffen könne. „Ich würde mich daher freuen, wenn dieser Brief Nachahmer fände und auch andere Vertriebsorganisationen die Provisionssicherung aufgreifen“, so der Best-Vorstand.