Reisevertrieb

Linnhoff: Die Tücken der Überbrückungshilfe

Setzt sich seit dem Beginn der Krise für einen Rettungsfonds ein: VUSR-Chefin Marija Linnhoff

Setzt sich seit dem Beginn der Krise für einen Rettungsfonds ein: VUSR-Chefin Marija Linnhoff. Foto: ah

Die Überbrückungshilfe für Reisebüros ist da, doch nicht alle profitieren davon: Rund 30 Prozent der Reisebüros sind nicht antragsberechtigt, schätzt Marija Linnhoff, Vorsitzende des Reisebüro-Verbands VUSR.

Der Grund: Viele Büros haben keine eigenen Agenturverträge mit Veranstaltern, sondern buchen über ihre Kooperationszentrale ein und betreiben offiziell kein Hauptgewerbe. Auch Kettenbüros sind von den Hilfen ausgeschlossen.

Darüber hinaus habe „die Mehrheit der Steuerberater“ von der Reisebüro-Buchhaltung offenbar keine Ahnung. „Genau das ist aber für das Beantragen der Überbrückungshilfen nötig“, betont Linnhoff im Gespräch mit touristik aktuell. Der VUSR arbeite mit den Dienstleistern TAA und Taxolution zusammen. Linnhoff rät jedem Reisebüro, auf diese Finanzexperten zurückzugreifen.

Was die streitbare VUSR-Chefin sonst noch zu den Überbrückungshilfen sagt, wie sie über die Branche denkt und wie es sowohl mit den Reisebüros als auch dem Verband selbst weitergehen könnte, lesen Sie im Interview unseres neuen E-Papers ta 29/30.  Dieses finden Sie hier

Dort erläutert sie auch, welche Provisionen als Fixkosten angerechnet werden können.

   
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