Reisevertrieb

Überbrückungshilfen: Frist verlängert

Eigentlich sollte die Beantragungsfrist für die Überbrückungshilfen Ende August enden. Nun wurde sie um einen Monat bis zum 30. September 2020 verlängert. Die Verwaltungsvereinbarung und die Vollzugshinweise mit den Bundesländern sollen entsprechend geändert werden.

Bei der Beantragung der Überbrückungshilfen, die auch Reisebüros und mittelständische Veranstalter in Anspruch nehmen können, kam es anfangs zu Problemen. Nobert Fiebig, Präsident des DRV, zeigt sich zufrieden: „Wir begrüßen die Verlängerung außerordentlich, da es sich um ein kompliziertes Verfahren handelt.“

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