Reisevertrieb

Überbrückungshilfe: Anträge können neu gestellt werden

Anträge zur Überbrückungshilfe können nun noch einmal neu gestellt werden

Anträge zur Überbrückungshilfe können nun noch einmal neu gestellt werden. Foto: Dean Mitchell/iStockphoto

Anträge zur Überbrückungshilfe, die noch nicht beschieden wurden, können seit vergangener Woche geändert und zurückgezogen werden. Laut Christian Heil von Taxolution und Michael Faber von Tourismuszukunft ist das eine wichtige Änderung der FAQs.

In den vergangenen Wochen habe es zu diesem Thema immer wieder Anfragen gegeben, erläutert Heil. Dadurch dass das Bundeswirtschaftsministerium Ende Juli bereits einmal die FAQs wesentlich geändert und entschieden hatte, dass jeglichen Stornierungen ein Corona-bedingter Grund unterstellt werde (siehe hier), hatten sich für Reisebüros nachträglich Vorteile ergeben.

Von diesen hatten die Reiseexperten, die ihren Antrag bereits auf den Weg gebracht hatten, jedoch bislang nicht profitieren können. Jetzt können sie ihren Antrag im Nachhinein zurückziehen und neu stellen. „In einigen Bundesländern funktioniert das bereits“, sagt Heil. Im Laufe der Woche solle dies bundesweit möglich sein.

Auch wenn der Antrag neu gestellt werden müsse und sich die Auszahlung dadurch verzögere, könne es sich für den ein oder anderen Reisebüro-Inhaber rechnen.

Als zweites wichtiges Update wertet Heil eine weitere Tatsache: Kleine und Kleinstunternehmen in bestimmten Größenklassen, die in bilanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können auch dann antragsberechtigt sein, wenn bei ihnen weniger als die Hälfte des gezeichneten Kapitals buchmäßig vorhanden ist. „Vorher hieß es, die aufgelaufenen Verluste dürfen nicht höher sein als die Hälfte des gezeichneten Kapitals. Das scheint nun nicht mehr zu gelten“, erklärt Heil. „Das könnte den ein oder anderen vor einer drohenden Insolvenz bewahren.“

Laut dem Steuerexperten ist etwas Entspannung auch bei den Reisebüros zu spüren. Er mahnte, den Antrag nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern die Unterlagen so schnell als möglich zusammenzutragen. Zudem merke er, dass „langsam Klarheit in die Sache reinkommt“. Die Anträge seien qualifizierter, sodass man gut durchkomme, auch wenn bislang noch kein Mandant Geld erhalten habe.
Bis zum 30. September können die Anträge noch gestellt werden. Ein Video zur Änderung der FAQs finden Sie hier.

 
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