Reisevertrieb

Versicherung: Vorsicht bei Reisewarnungen

In Risikogebieten kommen einige Versicherer nicht für Arztkosten auf. Das kann schnell richtig teuer werden

In Risikogebieten kommen einige Versicherer nicht für Arztkosten auf. Das kann schnell richtig teuer werden. Foto: Izabela Habur/iStockphoto

Urlauber sind bei einer Reise in ein Risikogebiet unter Umständen nicht krankenversichert. Dies sollten Reisebüros im Hinterkopf behalten, wenn sie ihren Kunden trotz bestehender Reisewarnung eine Reise beispielsweise auf die Kanarischen Inseln oder nach Paris verkaufen.

Zwar bieten einige Reiseveranstalter solche Reisen immer noch an beziehungsweise stellen ihren Kunden frei, ob sie diese antreten möchten – um den Versicherungsschutz müssen die Urlauber sich allerdings selbst kümmern. Je nach Anbieter sind die Versicherungsbedingungen extrem unterschiedlich.

„Wenn zum Zeitpunkt der Einreise eine (Teil-) Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Reiseziel besteht, wie es derzeit beispielsweise für Spanien der Fall ist, besteht kein Versicherungsschutz“, stellt Vertriebschef Torsten Haase von der Ergo Reiseversicherung klar. Auch Kunden der Allianz Travel sind bei einer Reise ins Risikogebiet nicht versichert. Heißt: Erkrankt der Urlauber auf Mallorca an Corona, bricht sich ein Bein oder bekommt eine Blinddarmentzündung, muss er die Kosten für die Behandlung oder den medizinischen Rücktransport selbst übernehmen. Da sind schnell mehrere Zehntausend Euro beisammen.

Anders sieht es bei der URV und der Hanse Merkur Versicherung aus. Deren Auslandskrankenschutz greift auch in Ländern und Regionen, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat (Ausnahme sind Reisewarnungen wegen kriegerischer Ereignisse oder innerer Unruhen). „Wir möchten allerdings betonen, dass eine Reiseversicherung kein gutes Argument darstellt, eine Reisewarnung der Bundesregierung zu ignorieren“, so Dirk Günther, Abteilungsleiter Reisebetriebswirtschaft bei der Hanse Merkur.

Was vielen Kunden ebenfalls nicht klar sein dürfte: Die Zusatzversicherungen, die einige Veranstalter nun unter Namen wie „Sorglos-Paket“ oder „Fairsicherung“ anbieten, betreffen nicht die Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernehmen vielmehr solche Leistungen, die normalerweise in einer Reiseabbruchversicherung enthalten sind – also Extrakosten, die für einen verlängerten Hotelaufenthalt oder ein neues Rückflugticket anfallen.

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