Reisevertrieb

Überbrückungshilfe bis Dezember verlängert

Reisebüros können jetzt bis Dezember mit einer Überbrückungshilfe rechnen

Reisebüros können jetzt bis Dezember mit einer Überbrückungshilfe rechnen. Claudia Hautumm/pixelio.de

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium der Finanzen haben bekanntgegeben, dass die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen über den September hinaus verlängert werden. Die so genannte zweite Phase soll die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfassen. Betroffene Unternehmen wie etwa Reisebüros und Veranstalter können ihre Anträge voraussichtlich ab Oktober stellen. Weitere Details sind noch nicht bekannt.

Ursprünglich sollte die Überbrückungshilfe nur die Monate Juni bis August 2020 umfassen. Doch Vertreter von Branchenverbänden wie Marija Linnhoff vom Reisebüro-Verband VUSR und Touristik-Manager aus diversen Reisebüro-Kooperationen hatten bereits vor einigen Wochen prognostiziert, dass eine Verlängerung der Überbrückungshilfen sehr wahrscheinlich ist. Denn die äußerst brenzlige wirtschaftliche Situation in den touristischen Betrieben wird sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch bis Jahresende kaum gebessert haben.

Anträge für die erste Phase der Überbrückungshilfen (Juni bis August 2020) können noch bis 30. September 2020 hier gestellt werden. Dies muss über einen Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer erfolgen.

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