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Regierung bessert bei Überbrückungshilfe nach

Die Bundesregierung hat bei der bis Ende Dezember beschlossenen Überbrückungshilfe Änderungen vorgenommen. So wurde die Deckelung der Staatshilfe für kleine und mittlere Unternehmen gestrichen, auch Personalkosten werden künftig in die Förderung eingeschlossen. Dennoch bleibt es bei einer Obergrenze der Gesamtfördersumme von 50.000 Euro pro Monat.

Der DRV kritisiert das als unzureichend – vielen größeren Touristikunternehmen werde dies nicht gerecht. Zudem moniert der Branchenverband, dass die Einbeziehung kleiner Einzelunternehmen innerhalb eines größeren Unternehmensverbundes in die Überbrückungshilfen nicht erfolgt sei. DRV-Präsident Fiebig zufolge führt dies zu Wettbewerbsverzerrungen.

Anträge für die erste Phase der Überbrückungshilfen (Juni bis August 2020) können noch bis 30. September 2020 hier gestellt werden. Dies muss über einen Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer erfolgen.

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