Reisevertrieb

Subventionen: Ermittlungen gegen Reisebüros

Gegen mindestens zwei Reisebüro-Inhaber wird derzeit ermittelt

Gegen mindestens zwei Reisebüro-Inhaber wird derzeit ermittelt. Foto: Mathias Fengler/iStockphoto

Der Reisebranche droht weiteres Ungemach: Im Zuge der Soforthilfe ermitteln die Justizbehörden derzeit gegen zahlreiche Antragsteller wegen Subventionsbetrugs. Auch Reisebüro-Inhaber sind betroffen. Von mindestens zwei Agenturchefs, aus Bayern und Sachsen, die ins Visier der Justiz geraten sind, weiß Kevin Walther von der Reisebüro-Kooperation TSS. Und er schätzt, dass es noch weitere Betroffene gibt. 

Vorgeworfen wird den Beschuldigten, unberechtigterweise Soforthilfen für die Monate März, April und Mai in Höhe von je 3.000 Euro beantragt, jedoch nicht aufgebraucht zu haben, da unter anderem Gelder auf den Firmenkonten eingegangen sind. „Das ist das Problem der Reisebüros“, sagt Walther. „Viele haben im März noch Reisen verkauft, für die sie in den Folgemonaten Provisionen erhalten haben, die sie natürlich mittlerweile zurückzahlen mussten“, erklärt er. Die Ermittlungsbehörden werteten dies als Einnahmen und sähen so den Betrugsverdacht bestätigt. 

Nicht nur gegen Reisebüro-Inhaber wird derzeit ermittelt. Der Verband der Gründer und Selbstständigen in Deutschland weiß von weiteren Betroffenen, beispielsweise aus der Veranstaltungsbranche. Diesen wird zudem unter anderem vorgeworfen, den Kontokorrentkredit nicht voll ausgeschöpft zu haben und dass ihre Firma an der Privatadresse angesiedelt ist. 

Eine Anfrage des Verbands bei der Financial Intelligence Unit (FIU) des Zoll hat ergeben, dass bis Mitte Oktober rund 8.200 Meldungen mit Hinweisen auf betrügerisches Erlangen von Corona-Soforthilfe bei ihr eingegangen sind. 

Staatsanwaltschaft ermittelt

Diesen Hinweisen gehen die Ermittlungsbehörden derzeit nach, indem sie die Banken, die die Soforthilfe ausgezahlt haben, involvieren. Diese holen sich bei den Hausbanken der Betroffenen eine Auskunft ein. Im Fall der Reisebüro-Inhaberin aus Bayern wurden sogar die Sparbücher der Kinder überprüft. Liegt ein Anfangsverdacht wegen Subventionsbetrugs vor, landet der Fall bei der Staatsanwaltschaft. 

Kevin Walther ist fassungslos ob dieses Vorgehens. Kleine Unternehmer als Schwerverbrecher zu behandeln, sei ein Unding und völlig unverhältnismäßig. Vor allem, weil die Beschuldigten im Vorfeld nicht gehört werden. „Diese erhalten lediglich eine Vorladung mit einem Termin bei der Kripo.“ 

TSS rät, Anwalt einzuschalten

Als Schwerverbrecherin hatte sich auch die Reisebüro-Inhaberin aus Bayern gefühlt. Zwei Stunden lang sei sie von den Beamten verhört worden. Sie sei ohne Anwalt zu dem Termin gegangen, weil sie sich ja nichts vorzuwerfen habe, sagt sie im Gespräch mit touristik aktuell. Von einem Alleingang rät die TSS-Kooperation jedoch dringend ab. „Man sollte unbedingt einen Anwalt einschalten und auf keinen Fall alleine zu der Vernehmung gehen“, sagt Walther. 

Darauf weist die Kooperation auch in einem Sondernewsletter hin, den sie am Freitag an ihre Mitglieder verschickt hat. Bei einem parlamentarischen Frühstück in Berlin kommende Woche soll das Thema zudem erläutert werden. Zudem wolle man die Verbände einschalten, sagt Walther, um weiteres Ungemach von den Reiseexperten abzuwenden. 

Ute Fiedler
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