Reisevertrieb

Betrugsvorwürfe: Verbände wenden sich an Politik

Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt fordert, die Ermittlungen im Zuge der Vorwürfe des Subventionsbetrugs vorerst auszusetzen. Foto: Pattanaphong Khuankaew/iStockphoto

Das Aktionsbündnis Tourismusvielfalt fordert, die Ermittlungen im Zuge der Vorwürfe des Subventionsbetrugs vorerst auszusetzen. Foto: Pattanaphong Khuankaew/iStockphoto

Im Zuge der Subventionsbetrugsvorwürfe gegen zahlreiche Reisebüro-Inhaber und Firmeninhaber anderer Branchen haben sich die Mitglieder des Aktionsbündnisses Tourismusvielfalt nun an die Bundesregierung gewandt. In einem Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium fordern sie unter anderem, alle laufenden Ermittlungsverfahren bis auf weiteres auszusetzen.

Wie berichtet (siehe hier) wird zahlreichen Unternehmern, die in den Monaten März, April und Mai Soforthilfen in Höhe von insgesamt 9.000 Euro beantragt haben, Betrug vorgeworfen. Sie sollen unter anderem die ausgezahlten Gelder nicht aufgebraucht haben. Mehrere Reisebüro-Inhaber haben bereits Post von den ermittelnden Behörden erhalten und sind zur Vernehmung vorgeladen worden.

Laut Anke Budde vom ASR sorgten diese Ermittlungen für große Unruhe in der sowieso stark angeschlagenen Reisebranche. Es sei richtig und wichtig, im Fall von offensichtlichem Missbrauch Strafverfahren einzuleiten, sagt sie. Doch bei den dem Aktionsbündnis vorliegenden Fällen sei alles rechtens.

Budde und ihre Mitstreiter vermuten, dass seitens der auszahlenden Landesbanken Informationen an die Justiz weitergegeben und allein basierend auf Kontoständen Strafverfahren eingeleitet worden sind. „Und das, ohne Rücksprache mit den Betroffenen zu halten, die völlig überrumpelt wurden.“ Zudem gingen die Ermittlungsbehörden zum Teil von fachlich völlig falschen Voraussetzungen aus: So seien gestundete Provisionsrückzahlungsverpflichtungen und treuhänderisch zu verwaltende Kunden-An- und Restzahlungen fälschlicherweise als Einnahmen gewertet worden.

Für die Mitglieder des Aktionsbündnisses ist das ein Unding: „Die Corona-Soforthilfen wurden angeboten, zugesagt und ausgezahlt in einer Zeit, die für praktisch alle touristischen Unternehmen dem Grunde nach wirtschaftlich existenzbedrohend war, auch wenn sich der tatsächlich finanzielle Schaden damals nicht exakt beziffern ließ – auch heute ist dies noch längst nicht möglich. Als Verbände der Touristikbranche waren und sind wir sehr dankbar für die damals vergleichsweise zügig gewährten Hilfen“, erklären sie in ihrem Schreiben und weisen gleichzeitig auf Missstände hin.

So handele jedes Bundesland bei Gewährung und Nachverfolgung der Subventionshilfen anders: In einigen Bundesländern werden die Betriebe zu einer abschließenden Erklärung/Abrechnung aufgefordert, in anderen nicht. Einige Bundesländer, beispielsweise Thüringen, hätten bis heute die Berechnungskriterien nicht veröffentlicht. Andere Bundesländer hätten Fristen zur Rückmeldung „im Kleingedruckten“ platziert oder die Kriterien „äußerst schwammig“ formuliert, kritisieren die Mitglieder des Aktionsbündnisses.

Eine angemessene Kontrolle sei wichtig. Doch die Einleitung von Strafverfahren ohne vorherige Prüfung sei weder „angemessen noch zielführend“, heißt es in dem Schreiben. Man fordere neben der Aussetzung der Verfahren zudem eine bundesweit einheitliche Kriterienliste sowie eine Frist von drei Monaten, um im Rahmen einer Selbsterklärung eine Endabrechnung zu erstellen und gegebenenfalls eine Korrektur des Betrages vorzunehmen.

Anzeige