Reisevertrieb

Bundesregierung verlängert KfW-Sonderprogramm

Die Bundesregierung hat das KfW-Sonderprogramm erweitert und bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt die Entscheidung. „Insbesondere die Ausweitung des KfW-Schnellkredits auf Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten ist eine frühe Forderung des DRV und der absolut richtige Schritt, um die Not der kleinen und Kleinstunternehmen unter den Reisebüros und Reiseveranstaltern zu lindern und ihnen unbürokratisch Liquidität zur Verfügung zu stellen“, sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten können ab heute einen KfW-Schnellkredit über ihre Hausbanken beantragen. Der Kreditrahmen beträgt bis zu 300.000 Euro, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.

Weitere Informationen zum KfW-Sonderprogramm finden Sie hier.

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