Reisevertrieb

Überbrückungshilfe III: Einzelleistungen nun förderfähig

Durch die Überbrückungshilfe III soll die Reisewirtschaft weiter unterstützt werden

Durch die Überbrückungshilfe III soll die Reisewirtschaft weiter unterstützt werden. Foto: roberthyrons/iStockphoto

Die Bundesregierung hat nun einige Details zur Überbrückungshilfe III bekanntgegeben. Für die staatliche Hilfe, die vom 1. Januar bis 30. Juni 2021 gilt, soll es allgemeine Erweiterungen und Verbesserungen geben. Unter anderem kräftig aufgestockt wird der Förderhöchstbetrag. Statt bislang 50.000 Euro können bis zu 200.000 Euro pro Monat gefördert werden.

Darüber hinaus soll es eine sogenannte Neustarthilfe geben. Mit dieser wolle man Soloselbstständigen unter die Arme greifen, kündigte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier an. Sie sollen eine Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro erhalten.

Auch für die Reisebranche werden die Regelungen angepasst. Wie der DRV mitteilt, wird die Fixkostenregelung erweitert. Darüber hinaus bleiben das Ausbleiben oder die Rückzahlung von Provisionen und Margen wegen Corona-bedingter Stornierungen und Absagen förderfähig. Weiterer wichtiger und lange Zeit hart umkämpfter Punkt: Die Begrenzung auf Pauschalreisen wird aufgehoben. Reisebüros können nun Einzelleistungen ansetzen – auch für November und Dezember 2020. Reiseeinzelleistungen, die Corona-bedingt durch innerdeutsche Reiseverbote storniert wurden, werden rückwirkend mit in die Überbrückungshilfe III einbezogen. Zudem sollen auch kurzfristige Buchungen berücksichtigt werden.

Förderfähig werden neben Provisionen und Margen darüber hinaus auch externe sowie durch eine erhöhte Personalkostenpauschale abgebildete interne Ausfallkosten für den Zeitraum März bis Dezember 2020.
 
Auch bei den erstattungsfähigen Kosten wurde nachjustiert. Angesetzt werden können nun auch bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro. Marketing- und Werbekosten sind maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 förderfähig. Abschreibungen von Wirtschaftsgütern werden bis zu 50 Prozent als förderfähige Kosten anerkannt.
 
Der Deutsche Reiseverband hat die Verbesserungen begrüßt. Zahlreiche Forderungen der Reisewirtschaft seien berücksichtigt worden, sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig. Allerdings blieben nach wie vor verbundene Unternehmen außen vor, kritisiert er.

„Es ist ungünstig, dass zum Beispiel Reisebüroketten mit 100 Betriebsstätten nur als ein einziges Unternehmen gefördert werden. Damit fallen große Mittelständler durchs Raster und das ist wettbewerbsverzerrend.“

Die Überbrückungshilfe III soll ab dem 1. Januar 2021 gelten. Aufgrund der nötigen technischen Programmierungen und der Abstimmungen mit den Ländern und der EU-Kommission können die Anträge laut Information des Bundeswirtschaftsministeriums einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr gestellt werden, teilt der DRV mit.

 
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