Reisevertrieb

Allianz versichert in Corona-Risikogebieten

Der Reiseversicherer Allianz Travel hat seine Versicherungsbedingungen an die Corona-Situation angepasst und bietet seinen Auslandskrankenschutz nun auch für solche Reiseziele an, für die das Auswärtige Amt eine Covid-19-bedingte Reisewarnung ausgesprochen hat.

„Im Sinne der Versicherten“ habe man sich nach Angaben des Unternehmens dazu entschieden, die vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten zu versichern. Bei der Corona-Pandemie handele es sich um eine „neue, länderübergreifende Situation“, der man nun Rechnung tragen wolle.

Wichtig ist, dass die Allianz Travel wie auch das Auswärtige Amt zwischen „Covid-bedingten Reisewarnungen“ und Reisewarnungen aus anderen Gründen (beispielsweise Terrorgefahr) unterscheidet. Die Reise-Krankenversicherung der Allianz zahlt nicht, wenn sich Reisende wissentlich in ein „sonstiges“ Risikogebiet begeben. Sollte eine solche Reisewarnung erst während des Aufenthalts ausgesprochen werden, sollte der Versicherte so bald wie möglich, aber spätestens nach 14 Tagen ausreisen. So lange gilt auch der Versicherungsschutz.