Reisevertrieb

Überbrückungshilfe II: DRV fordert Klarstellung

Eine schnelle Lösung muss her. Anträge für die Überbrückungshilfe können nur noch bis Ende Januar gestellt werden

Eine schnelle Lösung muss her. Anträge für die Überbrückungshilfe können nur noch bis Ende Januar gestellt werden. Foto: assalve/istockphoto


Im Wirbel um die Regelungen der Überbrückungshilfe II fordert der DRV eine schnelle Klarstellung von der Bundesregierung. Im Detail geht es um die nachträglich eingearbeiteten Vorgaben beim Punkt 4.16. Der laut DRV dort enthaltene große Interpretationsspielraum habe für große Verunsicherung bei Reisebüros und Reiseveranstaltern gesorgt.

Grund für die Änderungen waren ergänzende Bestimmungen der EU zu beihilferechtlichen Fragen, speziell bei der Bemessung von Fördergrenzen.


Gehören Provisionen und Margen zum Kostenblock?
Dadurch entstanden laut DRV neue Probleme. So stelle sich die Frage, ob Provisionen und Margen, die laut Punkt 13 der Förderbestimmungen Fixkosten sind, nun auch im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung als Kostenblock erachtet werden dürfen.

Der DRV hat noch keine schriftliche Erklärung der Bundesregierung erhalten. Dem Verband wurde aber signalisiert, dass der Sachverhalt erkannt und geprüft werde. Ein schnelles Handeln ist nötig. Denn die Anträge für die Überbrückungshilfe II können nur noch bis Ende Januar gestellt werden.

„Dass je nach Interpretation des Punktes 4.16 in Not geratene Unternehmen sogar erhaltene Hilfen zurückzahlen müssen, kann politisch nicht gewollt sein und wäre falsch“, so der DRV.

Das Problem bei der Überbrückungshilfe II wurde kürzlich bereits in touristik aktuell thematisiert. Jochen Balduf, Chef des Beratungsunternehmens Touristik One World Consulting, hatte auf die Problematik in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier aufmerksam gemacht. Details dazu gibt es hier.


Probleme auch bei der Überbrückungshilfe III
Auch bei der Überbrückungshilfe III gibt es laut DRV Probleme. Der Verband meint, dass eine Änderung der Fördersystematik erforderlich sei. Statt entgangener Provisionen und Margen aus stornierten Reisen aus dem vergangenen Jahr, die nach einem Jahr Pandemie keine große Rolle mehr spielten, sollten bei der Kalkulation der Förderhöhe vielmehr die entsprechende Werte des Jahres 2019 zugrunde gelegt werden.

Für die Kompensation der Ausfallkosten für das Jahr 2020 schlägt der Verband eine Personalkostenpauschale vor. Damit sollen die Kosten der Mehrarbeit bei Stornos und Umbuchungen im Jahresverlauf kompensiert werden. Zudem seien die Unterstützungsleistungen für verbundene Unternehmen immer noch nicht ausreichend.