Reisevertrieb

Überbrückungshilfe III: Ein Schritt nach vorn

Das Überbrückungsgeld wird nun erhöht und der Zugang vereinfacht. Foto: Petros Tsonis / iStockphoto

Das Überbrückungsgeld wird nun erhöht und der Zugang vereinfacht. Foto: Petros Tsonis / iStockphoto

Gute Nachrichten aus Berlin: Die Bundesregierung hat bei der Überarbeitung der Überbrückungshilfe III zahlreiche Forderungen der Tourismusbranche berücksichtigt. „Es sind noch nicht alle Details bekannt. Aber was wir da hören, klingt sehr gut“, berichtet Michael Faber vom Netzwerk Tourismuszukunft und dankt „allen Verbänden, Bündnissen und Organisationen für das Kämpfen“. Die bekannten Details haben wir in einem separaten Artikel auf unserer Homepage gebündelt.

Dem kann sich Thomas Bareiß nur anschließen: „Uns ist ein wichtiger Durchbruch bei den Corona-Hilfen für den Tourismus gelungen“, jubelt der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung. Er sei froh, „dass eine Einigung zur Vereinfachung und Verbesserung der Überbrückungshilfe III erfolgt“ sei.

Höchstsumme angehoben

Der zentrale Punkt dabei ist die Erhöhung der maximalen Fördersumme auf bis zu 1,5 Millionen Euro monatlich. „Damit helfen wir ganz besonders der Reisewirtschaft und dem Tourismus. Alle profitieren: die Reisebüros, Reiseveranstalter, Hotels und die Gastronomie“, so Bareiß.  

Der CDU-Politiker betont, dass man „möglichst transparent und einfach“ helfen wolle. Deswegen habe man die Zugangsbedingungen der Überbrückungshilfe III – auch für die Monate November und Dezember – „drastisch vereinfacht“.

Dem (Eigen-) Lob kann sich der DRV in weiten Teilen anschließen. Die Entscheidungen seien „ein gutes Zeichen“, teilt der Verband mit. Dennoch gebe es weiterhin „eine Reihe von Punkten“ mit Verbesserungsbedarf.

Umsatzausfälle werden stärker berücksichtigt

Gut ist aus Sicht des DRV, dass Kosten und Umsatzausfälle durch Absagen und Stornos stärker berücksichtigt werden. So beschloss die Koalition, dass externe Vorbereitungs- und Ausfallkosten um eine 50-prozentige Pauschale für interne Kosten erhöht und bei den Fixkosten berücksichtigt werden können.

Der deutlich aufgestockte monatliche Höchstbetrag von bis zu 1,5 Millionen Euro ist aus Sicht des DRV eine „willkommene Unterstützung für verbundene Unternehmen“. Nunmehr hätten auch kleinere Filialketten größere Chancen, von der Staatshilfe in halbwegs ausreichendem Maß zu profitieren. Begrüßt wird vom DRV auch, dass der Förderzeitraum der Ü III rückwirkend für November und Dezember 2020 gilt.

Vergleichszeitraum nach wie vor falsch

Neben den positiven Nachjustierungen bleiben einige Punkte ungelöst. So ist es aus Sicht des DRV „sehr bedauerlich, dass beim Thema entgangene Provisionen in der Überbrückungshilfe III noch keine bessere Lösung gefunden wurde“. Die Reisewirtschaft bemängelt, dass als Bezugsgröße das Jahr 2020 und die erste Hälfte 2021 angesetzt werden. Da derzeit kaum Buchungen generiert werden, müsse die Fördersystematik geändert und auf die Umsätze des Referenzzeitraums 2019 Bezug genommen werden.

Wenig Fortschritt für verbundene Unternehmen

Auch das Problem der verbundenen Unternehmen bleibt weiter ungelöst. Zwar profitieren die Unternehmen von der Anhebung der Förderhöhe. Gleichzeitig bleibt es aber weiter bei der Regelung, dass verbundene Unternehmen nur einen gemeinsamen Förderantrag stellen können.

„Hier sollte die Bundesregierung eine vernünftige Definition finden, damit sich die Hilfen nicht wettbewerbsverzerrend auswirken“, empfiehlt der DRV.

Kritisch sei dabei, dass die Gesamtobergrenze von vier Millionen Euro pro Unternehmen bestehen bleibe. Dies bedeute, dass der neue monatliche Höchstbetrag nicht einmal drei Monate genutzt werden könne. Die Bundesregierung müsse deshalb in Brüssel Druck machen, damit die EU-Kommission die Förderhöchstgrenzen erhöht.

Wichtig ist aus Sicht des DRV zudem, dass die Bundesregierung zeitnah einen Plan für einen schrittweisen Neustart des Tourismus vorlegt.

Matthias Gürtler
Anzeige