Reisevertrieb

Überbrückungshilfe III: Beantragung jetzt möglich

Zur Überbrückungshilfe III bietet das Beraternetzwerk Tourismuszukunft ein Webinar an

Zur Überbrückungshilfe III bietet das Beraternetzwerk Tourismuszukunft ein Webinar an. Foto: erhui1979/istockphoto

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist freigeschaltet und online. Die FAQs erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der dritten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe“. Diese sind hier zu finden.

Hier sind einige wichtige Punkte zusammengefasst:
•    Förderhöhen bis zu 90 Prozent bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch gegenüber dem jeweiligen Monat im Jahr 2019
•    Bisherige Fixkostenerstattungen werden ähnlich wie in der Überbrückungshilfe II beibehalten
•    Abschreibungen werden gefördert
•    Investitionen in Digitalisierung werden bis zu 20.000 Euro einmalig gefördert (auch Hardware)
•    Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienekonzepte werden bis zu 20.000 Euro pro Monat gefördert
•    Marketing-Kosten werden bis zur Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 gefördert
•    Neben Provisionen/Margen für Pauschalreisen werden jetzt auch Reiseeinzelleistungen gefördert: Reisezeitraum November 2020 bis Juni 2021 bei Stornierung ab 18. März; Reisebuchungen nach 18. September 2020 und Antritt vor 1. November; nicht erfasst sind Buchungen im Förderzeitraum (November bis Juni), wenn der Stornierungsgrund bereits zum Zeitpunkt der Buchung vorlag und ununterbrochen bis zum geplanten Reiseantritt fortbesteht. Es wird unwiderleglich vermutet, dass der Stornierungsgrund nicht ununterbrochen vorlag, wenn zwischen Buchung und geplantem Reiseantritt mehr als vier Wochen liegen; keine Options- und Umbuchungen
•    Externe Ausfall- und Vorbereitungskosten sowie zusätzliche Personalkostenpauschale: Externe Ausfall- und Vorbereitungskosten (zum Beispiel nicht erstattete Einkaufskosten für feste Kontingente und Währungsverluste) für Abreisen März 2020 bis Dezember 2020; Personalkostenpauschale in Höhe von 50 Prozent der tatsächlichen Ausfall- und Vorbereitungskosten (für Abreisen März 2020 bis Dezember 2020)
•    Neben Reiseveranstaltern und Reisebüros sind nun auch Incoming-Unternehmen, IT- und sonstige Dienstleister bei der Sonderregelung für die Reisebranche genannt

Das Beraternetzwerk Tourismuszukunft bietet zur Überbrückungshilfe III am 17. Februar ab 17 Uhr ein Webinar an. Zur Anmeldung geht es hier.
 

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